Olten
Grüne Dächer und eine Energieversorgung aus weitgehend erneuerbarer Quelle

Sälistrasse - Theodor Schweizer Weg in Olten: Teiländerung des Gestaltungsplans geht in die Mitwirkung.

Urs Huber
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Wird in zwei Phasen überbaut: das Gelände der Giroud hinter dem Oltner Sälipark.

Wird in zwei Phasen überbaut: das Gelände der Giroud hinter dem Oltner Sälipark.

Urs Huber / Oltner Tagblatt

Vom 29. März bis 26. April findet die öffentliche Mitwirkung zur 3. Teiländerung des Gestaltungsplans «Sälistrasse - Theodor Schweizer Weg» in der Eingangshalle des Oltner Stadthauses statt. Es handelt sich um die Änderung der Sonderbauvorschriften, mit welchen eine höhere architektonische wie auch ortsbauliche Qualität gesichert werden kann.

Auf dem brachliegenden Grundstück über total gut 11000 will das Oltner Unternehmen Giroud Olma AG urbanes, qualitätsorientiertes Wohnen ermöglichen (wir berichteten): In unmittelbarer Nähe zum Einkaufs- und Begegnungszentrum «Sälipark» und zu verschiedenen Bildungseinrichtungen wird eine Wohnüberbauung in zwei Phasen geplant; in der ersten Etappe sollen 80 bis 100 Wohnungen entstehen, in der zweiten 30 bis 40. Die maximal Gebäudehöhe beträgt bei maximal 5 Geschossen 16,5 Meter.

Studienauftrag wird Pflicht

Zwecks qualitätssichernder Massnahmen wird die Bauherrschaft verpflichtet, unter anderem einen Studienauftrag durchführen zu lassen, an welchem sich mindestens 5 Planerteams beteiligen, von denen die Stadt Olten deren zwei bestimmen kann.

In die Sonderbauvorschriften werden weiter aktuelle Anforderungen an Energie und Ökologie wie auch Mobilität in die Vorschriften integriert. Aufgenommen etwa wurde ein Artikel, der die aktuellen energetischen Anforderungen der Stadt an Neubauten definiert: «Für Neu- und Umbauten sind 80 Prozent der für Heizung, Kühlung, Lüftung und Klimatisierung benötigten Energie mittels erneuerbarer Energien bereitzustellen.»

Ebenso sind Flachdächer zu begrünen mit einer Erdschicht von 10 cm Mächtigkeit, dürfen technische Aufbauten maximal 20 Prozent der darunterliegenden Geschossfläche beanspruchen. Und: Die Aufbauten dürfen in ihrer maximalen Höhe nicht mehr als 2,5 Meter über den Dachrand hinausragen.

80 cm Vegetationsschicht als Mindestanforderung

Als Grünfläche wird übrigens nur anerkannt, was mindestens 80 cm Vegetationsschicht aufweist. Ferner darf die zur Überbauung gehörende Einstellhalle maximal 300 Plätze umfassen, im Aussenbereich bleibt deren Anzahl auf 30 beschränkt.

Und: Je nach Nutzung müssen an geeigneten Lagen für Mopeds, Velos und Kinderwagen genügend gedeckte und ebenerdige Abstellflächen ausgewiesen werden. Die genau definierte Anzahl wird im Baugesuchsverfahren bestimmt. Die entsprechenden Dokumente zum Mitwirkungsverfahren sind auch auf der Webseite der Stadt Olten aufgeschaltet.