Ohne Budget
So will die Stadt Olten den Ausnahmezustand managen

Der Oltner Stadtrat hat ein Merkblatt für die budgetlose Zeit ab 1. Januar 2022 verabschiedet.

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Eine herausfordernde Zeit für Olten.

Eine herausfordernde Zeit für Olten.

Bruno Kissling

Um der Verwaltung für die budgetlose Zeit einen Leitfaden vorzugeben, hat der Stadtrat ein Merkblatt zur Haushaltsführung beschlossen. Dieser wurde notwendig, nachdem das Gemeindeparlament der Stadt Olten Ende November das Budget 2022 freiwillig der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 unterstellt hat.

Damit beginnt am 1. Januar 2022 wie schon vor drei Jahren eine budgetlose Zeit.

«Aus finanzrechtlicher Sicht fehlt bei einer budgetlosen Zeit die Ermächtigung, finanzielle Verpflichtungen eingehen zu dürfen», schreibt die Stadtkanzlei in einer Medienmitteilung dazu. Aber: Aufgrund des Schadens, der aus einem vollständigen Verzicht erwachsen könne, würden gebundene sowie dringliche Ausgaben in Anwendung von Artikel 146 des Gemeindegesetzes toleriert.

Kantonale Abgaben und andere Beiträge

Als Beispiele für gebundene Ausgaben werden unter anderem kantonale Abgaben und Beiträge an Lastenausgleich der Sozialhilfe, Ergänzungsleistung oder Finanzausgleich, gestützt auf kantonales oder Bundesrecht, genannt; ebenso Ausgaben aufgrund von rechtskräftigen Urteilen, Löhne, Verträge zur Sicherstellung des ordentlichen Betriebs, auf einen bereits früher genehmigten Vertrag gestützte Beiträge an Private oder Organisationen sowie Verpflichtungen, eine Aufgabe ohne Verzug zu erfüllen.

«Kann die Gemeinde selbstständig entscheiden, ob eine Ausgabe getätigt, wie eine Aufgabe erfüllt oder wann ein Vorhaben ausgeführt werden muss, ist von Wahlfreiheit auszugehen und keine gebundene Ausgabe anzunehmen», heisst es in der Mitteilung weiter. Zulässig sei eine Ausgabe in der budgetloser Zeit auch dann, wenn Dringlichkeit etwa zur Schadensabwehr oder Schadensminimierung bestehe. (otr)