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Drei kosovarische Schwäger sollen in der Region mehrere Läden und Tankstellenshops überfallen haben. Bestraft werden nun deren zwei, der Hauptschuldige muss hinter Gitter.
Der Hauptbeschuldigte der drei mutmasslichen Täter, Blerim Y.*, feierte am vergangenen Dienstag bei der mündlichen Urteilsverkündung durch Amtsgerichtspräsidentin Eva Berset seinen 34. Geburtstag. Doch zu einem Freispruch, wie es sein Verteidiger Markus Henzer während der Gerichtsverhandlung Mitte Juni forderte, kam es nicht. Allerdings auch nicht zur Maximalstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken, wofür Staatsanwältin Sarah Amrein damals plädierte.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte den Kosovaren zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten: 16 Monate muss der bereits Vorbestrafte hinter Gitter – allerdings werden ihm die 124 Tage in Untersuchungshaft angerechnet –, die anderen 16 Monate erhält er auf Bewährung mit einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken zahlen, also insgesamt 900 Franken. Weiter soll er 20'000 Franken der gesamten Verfahrenskosten von rund 70'000 Franken übernehmen.
Blerim Y. wird vorgeworfen, in der Region in der Zeit zwischen 2010 und 2015 bei mehreren Kiosken, Lebensmittelläden und Tankstellen-Shops eingebrochen zu haben. Die Vorgehensweise war dabei immer die Gleiche: Mit mitgebrachten Steinen oder Betonplatten wurden die Eingangstüren eingeschlagen. Auch das Deliktgut beschränkte sich meist auf Zigarettenstangen, Losständer und Lose im Wert von mehreren Tausend Franken.
Insgesamt 28 Vorhalte werden ihm zur Last gelegt. Während der Gerichtsverhandlung stritt er alle Vorfälle ab. Nachgewiesen werden konnten ihm allerdings ein Teil der Taten: Schuldig gesprochen wurde er für versuchten Raub, gewerbsmässigen Diebstahl, mehrfachen Diebstahl, mehrfachen Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis sowie mehrfachen Erwerb von Waffen ohne Ausnahmebewilligung.
Amtsgerichtspräsidentin Berset begründete die Strafe damit, dass Blerim Y. trotz einem laufenden Strafverfahrens «nochmals und mehrmals kriminell geworden wäre». Auch hätte er während der Verhandlung keine Einsicht gezeigt und sich unkooperativ verhalten. Er habe daher «eine negative Bewährungsprognose». Mit dem unbedingten Teil der Freiheitsstrafe und der langen Probezeit des bedingten Teils solle er zum «positiven Lebenswandel» finden, sagte Amtsgerichtspräsidentin Berset.
Seine beiden Schwäger, die einzelne Einbrüche mit ihm verübt haben sollen, kommen milder weg. Burim Q.*, der bei einem Diebstahl und einem versuchten Diebstahl Mittäter gewesen sein soll, bekommt eine bedingte Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren von 240 Tagessätzen à 60 Franken aufgebrummt, also insgesamt 14'400 Franken. Zudem muss er rund 3150 Franken der bereits erwähnten Verfahrenskosten bezahlen. Laut Berset hätte er eine «günstige Prognose» und sei dran, sich in der Schweiz zu integrieren. Bekim Z.* hingegen, der bei einem Diebstahl dabei gewesen sein soll, wird freigesprochen und erhält für die 24 Tage in Untersuchungshaft eine Entschädigung von 4800 Franken.
* Namen von der Redaktion geändert