Stadtkirche-Sanierung
Nun gehts um Frage des Präzedenzfalls

Der Oltner Stadtrat will den Christkatholiken 450'000 Franken an die Stadtkirche-Sanierung zahlen.

Fabian Muster
Fabian Muster
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Die christkatholische Stadtkirche Olten.

Die christkatholische Stadtkirche Olten.

Bruno Kissling

Der Oltner Stadtrat will den Christkatholiken an die Sanierung ihrer Stadtkirche nur noch einen Subventionsbeitrag von 450'000 Franken zahlen. In der ersten Vorlage vor einem Jahr war der Beitrag noch um 50'000 Franken höher ausgefallen. Das mag zwar für die Religionsgemeinschaft bitter sein, aber unter dem Strich könnte es für die Kirchgemeinde auf dasselbe hinauslaufen: Sie müssen nun während der Vertragsdauer von 30 Jahren keine Unterhaltungsarbeiten für den Sockel an die Stadt bezahlen. Zudem ist ihnen der Stadtrat bei dessen Nutzung entgegenkommen. Die Stadt beharrt nicht mehr auf dem alleinigen Nutzungsrecht, wie ursprünglich in der ersten Vorlage vorgesehen.

Die beiden Parteien scheinen zudem ihre Lehren aus dem zurückgewiesenen Parlamentsgeschäft vom November 2016 gezogen zu haben. Damals wurde vor allem bemängelt, dass die Christkatholiken der Vereinbarung zur Zeit der Parlamentsdebatte gar noch nicht zugestimmt hatten. Das ist diesmal bereits geschehen. Ferner kann der Kirchgemeinde auch nicht mehr vorgeworfen werden, dass das Finanzierungsmodell mit dem Fundraising nicht funktioniert: Ein Grossteil des angestrebten Geldes ist schon zusammen.

Mit anderen Worten: Für die Parlamentarier gilt nun bei der Debatte Ende November die Ausrede nicht mehr, der Stadtrat hätte die Vorlage schlecht aufgegleist. Nun gehts vor allem um die Frage des Präzedenzfalls: Die Stadtkirche hat zwar einen Wahrzeichen-Charakter. Aber soll die Stadt Olten einer Kirchgemeinde deswegen gleich einen Beitrag à fonds perdu bezahlen und damit andere Bittsteller auf den Plan rufen?

fabian.muster@azmedien.ch