Gemeinderat
Nachts stört der Lärm die Anwohner von Wangen besonders

Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung mit Schleichverkehr und mit Lärmbelästigungen befasst.

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Die Reklamationen führten zu einem ausgedehnten richterlichen Verbot. (Symbolbild)

Die Reklamationen führten zu einem ausgedehnten richterlichen Verbot. (Symbolbild)

Grenchner Tagblatt

Diverse Anwohner von Wangen b. O. haben sich in letzter Zeit wegen des Schleichverkehrs über die Belchen-, Fridau- und Allmendstrasse beschwert. Beim Kanton wurde deshalb abgeklärt, ob die Ampelphase an der Kreuzung Dorfstrasse/Umfahrungsstrasse zur H5 angepasst werden könnte.

Gemäss Auskunft des Verkehrsingenieurs AVT (Amt für Verkehr und Tiefbau) in Solothurn wäre eine Anpassung in nicht spürbaren Nuancen möglich. Man wird die Situation aber beobachten.

Nach eingehender Diskussion wurde beschlossen, die Belchen-, Fridau- und Gartenstrasse mit einem «Allgemeinen Fahrverbot in beiden Richtungen» mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» zu belegen.

Massnahmen gegen Lärm

Verschiedentlich sind Reklamationen eingegangen, die die Schulanlagen insbesondere über die Wochenenden betroffen haben. Es wird Fussball gespielt, laute Musik abgespielt und es ist allgemein laut, wenn sich junge Leute vergnügen.

Für die unmittelbaren Nachbarn sei es störend, bis in alle Nacht hinein und über die Wochenenden ständig diesen Lärmimmissionen ausgesetzt zu sein. Allerdings wurde festgestellt, dass nicht jeder Schulstandort gleichen Belastungen ausgesetzt ist.

Beim Standort Hinterbüel sind bis anhin keine nächtlichen oder sonntäglichen von der Norm abweichenden Ruhestörungen bekannt. Es besteht lediglich das Problem mit Fäkalienverunreinigungen und wildem Urinieren.

Mit vermehrten Kontrollen will man hier das Problem angehen. Beim Standort Kleinwangen besteht ebenfalls kein unmittelbarer Handlungsbedarf, um die Zeiten für die richterlichen Verbote auszuweiten. Eine Ausweitung würde zudem mit dem Spielbetrieb des FC Wangen kollidieren.

Der Standort Alp ist am meisten betroffen. Das Schulhaus liegt mitten im Dorfzentrum und ist von jedermann zugänglich. Die eingegangenen Reklamationen aus der unmittelbaren Nachbarschaft bestärkten den Rat dazu, das bestehende richterliche Verbot auszudehnen auf 20 Uhr bis 6 Uhr. (bww)