Polizeieinsatz
Nach Stichattacke in Oltner Wohnung: Eine dem Opfer bekannte Frau wurde festgenommen

Im Zusammenhang mit dem Auffinden eines schwer verletzten Mannes in einer Wohnung in Olten vom vergangenen Samstag haben die bisher getätigten Ermittlungen ergeben, dass die Stichverletzungen dem Opfer mutmasslich in dessen Wohnung zugefügt worden sind. Eine Frau aus dem privaten Umfeld des Mannes befindet sich in Haft.

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Am Samstagabend, 8. Februar, wurde in einer Wohnung am Fustligweg in Olten ein schwer verletzter Mann aufgefunden, welcher Stichverletzungen aufwies. Durch die Strafverfolgungsbehörden wurden unverzüglich Ermittlungen zur Täterschaft, zu den Hintergründen und zum Tatablauf eingeleitet, heisst es in einer Medienmitteilung der Kantonspolizei. Diese haben in der Zwischenzeit einen dringenden Tatverdacht gegen eine Frau aus dem privaten Umfeld des Opfers ergeben, teilt die Kantonspolizei Solothurn in einer Medienmitteilung mit. Die Tatverdächtige befindet sich in Haft.

«Es war ein schweres Delikt und dementsprechend haben wir auch viel Manpower in die Aufklärung von dieser Straftat gelegt», sagt Mediensprecher der Kantonspolizei Solothurn, Bruno Gribi, gegenüber dem Regionalsender Tele M1. Aufgrund des Tatbestandes gehe die Polizei ganz klar von einem Beziehungsdelikt aus, die sich in der Wohnung des Opfers abgespielt hat. Er bestätigte jedoch nicht die Vermutung, dass es sich beim mutmasslichen Täter um die Partnerin des Opfers handeln könnte.

Denn bis anhin schien das eher unwahrscheinlich, wie ein Anwohner, Sepp Ackermann, erzählt. Er habe den Polizeieinsatz genau beobachtet. «Es ist für mich eine Überraschung, weil sie eigentlich nicht abgeführt wurde», sagt er gegenüber «Tele M1». «Sie ging damals ins Spitalauto und sass vorne. Also machte es nicht den Anschein, dass sie etwas damit zu tun hat.» Auch die bisherigen Aussagen des Opfers, dass ihn zwei bewaffnete Männer attackiert hätten, schien dagegen zu sprechen, wie Bruno Gribi weiter mitteilt. Das habe man aber im Verlauf der Ermittlungen klar widerlegen können. «Für die Bevölkerung besteht in dem Fall keine Gefahr.»

Laut der Polizei ist das Opfer nicht in Lebensgefahr, halte sich aber immer noch im Spital auf. (gue/kps)