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Der Besitzer des Hotels Europe in Olten blitzt vor dem Verwaltungsgericht ab. Er wollte täglich verlängerte Öffnungszeiten bis morgens 4 Uhr. Anwohner wehrten sich dagegen.
Täglich von 11 morgens bis 4 Uhr in der Früh wollte der Unternehmer das Hotel Europe an der Mühlegasse in Olten offenhalten. Dagegen hatten Anwohner Einsprache erhoben. Ihre Befürchtung: Lärm quasi rund um die Uhr. Die örtliche Baukommission wies das Gesuch um die Erteilung der Ausnahmebewilligung im Dezember 2018 deshalb ab und argumentierte, für den Betrieb bestehe keine besondere Situation, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen würde. Die Einsprachen würden einem legitimen Schutzbedürfnis entsprechen. Dagegen stand allerdings die Einschätzung der Fachstelle Lärm des kantonalen Amtes für Umwelt, wonach eine Bewilligung unter Auflagen möglich wäre. Es komme knapp zu keinen Überschreitungen, was die bedeutenden Schallquellen anbelange.
Der Gesuchsteller gelangte in der Folge an das kantonale Bau- und Justizdepartement, welches dem Gesuch um verlängerte Öffnungszeiten ebenfalls nicht entsprach. Denn: Die örtliche Baubehörde sei grundsätzlich nicht verpflichtet, solche zu bewilligen. Der Unternehmer hatte geltend gemacht, es seien diverse Lokalitäten in der Kern- beziehungsweise Kernrandzone mit einer solchen Ausnahmebewilligung ausgestattet worden, was die Baukommission in ihrem ablehnenden Entscheid bestritt und ausführte, die vom Unternehmer genannten Lokale würden überdies im Bereich weiterer Lärmquellen wie Kantonsstrasse oder Bahnlinie liegen oder sich in einem Industriequartier befinden. In deren unmittelbarer Umgebung gebe es auch keinerlei Wohnnutzung.
Dagegen legte der Unternehmer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein und argumentierte, die Lärmgrenzwerte würden eingehalten. Im Obergeschoss des Hauses, wo sich eine Bar befinde, gebe es keine Fenster, im Erdgeschoss würden sich Lärmschutzfenster finden und im fensterlosen Untergeschoss seien Lärmschutzwände eingebaut. Die 36 Hotelzimmer seien fast immer belegt. Das beweise, dass keine störenden Lärmimmissionen vorkämen. Nachtlärm stamme etwa von Randständigen in der Kirchgasse. Auch verlangte der Gastrounternehmer einen gerichtlichen Augenschein. Die Richter aber befanden, der relevante Sachverhalt sei aufgrund der Akten «hinreichend klar».
Bilanz: Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde Mitte Mai abgewiesen, wie jetzt bekannt wurde. Für das grosse Haus bestehe kein schlüssiges, detailliertes Betriebskonzept. Ein Gastrobetrieb mit vier unterschiedlichen Angeboten «...ist geeignet, unterschiedliche Besuchergruppen anzuziehen und dadurch in der nächtlichen Ruhezeit erhebliche Störungen zu verursachen...», so ein Zitat aus dem Urteil. Zudem, so hatte das Gericht angeführt, sei die Rentabilität des Vorhabens zu bezweifeln, auch wenn dies nicht Sache der Baubehörde sei. Aber: Olten sei eine Kleinstadt im Mittelland. «Dort sind unter der Woche nach Mitternacht kaum mehr Leute unterwegs.»