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Ein Jahr nach der Schliessung im Kleinholz droht 2025 ein Heimfall an die Stadt. Derweil schreitet die Verwilderung der ehemaligen Minigolfanlage munter voran. Peter Arber als Präsident des Minigolfclubs Olten kritisiert das tatenlose Zusehen der Stadt und der Sportpark AG abermals.
Wenn sich Peter Arber im August 2017 einen Weg durch den Minigolfpark Kleinholz bahnt, traut er seinen Augen kaum. Wo noch bis vor einem Jahr Freizeitsportler auf der Doppelanlage ihrem Hobby nachgehen konnten, hat eine bunt wuchernde Pflanzenwelt von den Eternit- und noch mehr von den Filzbahnen Besitz ergriffen.
Dazu hätte es in den Augen des Präsidenten des Minigolfclubs Olten nie kommen dürfen, hätte die Stadt einer Petition vom September 2013 dauerhaft Folge geleistet. 1320 Unterzeichner verlangten damals, dass die öffentliche Hand den massgeblich wegen Bauarbeiten zur Süderschliessung der Eishalle Kleinholz defizitär gewordenen Betrieb übernimmt oder dessen Weiterbestehen ermöglicht.
Die Finanznöte der Minigolf Kleinholz AG führten jedoch nur zu einer temporären Lösung. Während die früheren Betreiber hofften, dass die Sportpark Olten AG im Rahmen der an der Urne beschlossenen städtischen Betriebskostenbeiträge für 2015 bis 2018 den Unterhalt weiterführen würde, war diese und die Stadt als Mehrheitsaktionäre nach einer zweijährigen Versuchsphase wegen eingefahrener Defizite an keiner neuen Leistungsvereinbarung mehr interessiert.
Sie liessen verlauten, dass mit einer Vollkostenrechnung der Betrieb schlicht nicht rentiere. Die Minigolf Kleinholz AG, die nach der Verpachtung auf einen Verkauf von Restaurant und Bahnen an die Sportpark AG hoffte, musste deshalb im Frühling 2017 ihre Bilanz deponieren.
Peter Arber, der mit der Minigolf Kleinholz AG seit 1995 trotz des damaligen höheren Zinsniveaus die Darlehensschuld von über 500 000 Franken auf 140 000 Franken reduzieren konnte, zweifelt die mangelnde Rentabilität der Anlage an. Die Minigolfer glauben, dass ohne Ruhetage und mit längeren Saison-Öffnungszeiten mehr zu holen gewesen wäre. Nun stellen sie fest, dass die Sportpark Olten AG, die sich durch den Eisbetrieb personell eingeschränkt sieht, auch den Unterhalt vernachlässigt hat.
Dies habe einen Defekt an der Sonnenstore und einen Stau von Wasser, das dann ins Restaurant einsickerte, zur Folge gehabt. Dagegen glaubt Peter Arber nicht, dass der Anlage an sich Sanierungskosten von mehreren 10 000 Franken drohen, womit die Sportpark Olten AG ihre ablehnende Haltung gegen eine definitive Übernahme ebenfalls begründet hatte.
Mit dem Konkurs der Minigolf Kleinholz AG bot sich neuen Bewerbern die Chance, die bis 2025 durch einen Baurechtsvertrag mit der Stadt als Grundeigentümerin gesicherte Anlage zu erwerben. Von Vereinsseite fehle nach allen Mühen um den Erhalt die Kraft, sich nochmals für ein solches Projekt ins Zeug zu legen, sagt Peter Arber.
Wenn die Stadt wirklich ein Interesse an Minigolf als sinnvoller Freizeitbeschäftigung habe, dann habe sie es verpasst. «Spätestens als der Konkurs ausgeschrieben war, hätte sie zuschlagen und die Anlage günstig übernehmen können.» Die Einwohnergemeinde Olten hat jedoch ihre im Januar 2017 kommunizierte Haltung nicht verändert, wie Rechtskonsulent Patrik Stadler nach der letzten Stadtratssitzung bestätigt.
Das kantonale Konkursamt musste das Verfahren über die Minigolf Kleinholz AG mangels Aktiven einstellen. Weder Gläubiger noch andere Interessenten waren bereit, einen Kostenvorschuss von 5000 Franken zu leisten. Unter den eingegebenen Forderungen befindet sich jene der Stadt Olten, die damit rechnen muss, dass es nach Ablauf des Baurechts 2025 zum Heimfall kommt und sie die Anlage rückbauen muss.
Basierend auf einer Offerte eines Bauunternehmers schätzt sie laut Patrik Stadler die Kosten dafür auf rund 100 000 Franken. Diese Forderung anzumelden, sei schon wegen der Schadenminderungspflicht gegenüber dem Steuerzahler, angezeigt gewesen.
Würde ein Nachfolger den Baurechtsvertrag noch bis 2025 übernehmen, müsste er für die Herstellung des Grundstücks im alten Zustand aufkommen. Dieser Umstand und die Tatsache von nur noch acht Jahren Laufzeit habe mögliche Interessenten abgeschreckt, vermutet Mark Stadelmann vom kantonalen Konkursamt.
Nach der Einstellung des Konkursverfahrens hatte übrigens der Kanton die Möglichkeit zur Übernahme des Geländes, was das Finanzdepartement jedoch ablehnte. Damit darf das Konkursamt nun im Rahmen von drei Varianten handeln.
Für einen Freihandverkauf der gesamten Anlage scheint Mark Stadelmann nach dem bisherigen Echo die Nachfrage kaum gegeben. Eine öffentliche Steigerung wird so auch kaum zum Thema, zumal dafür die Publikationskosten schon zu hoch seien. Deshalb wird das Konkursamt das Grundstück ohne weitere Formalitäten zu verwerten suchen.
Für die Eternitanlage ist ein Interessent vorhanden. Ein Erlös könnte sich auch aus dem Verkauf von Bällen und Schlägern ergeben. Übersteigt der Ertrag die Kosten des Verfahrens selber, käme als Erste die Bank als Grundpfandgläubigerin noch zu einer Entschädigung.