Wangen
Mehr Geld für die Nebenamtlichen

Entschädigungs-Anpassung für nebenamtliche Funktionäre erfordert Nachtragskredit.

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Die Sitzungsgelder wurden auf 80 Franken erhöht (bisher 76), und zwar für Gemeinderäte wie für Kommissionsmitglieder. (Symbolbild)

Die Sitzungsgelder wurden auf 80 Franken erhöht (bisher 76), und zwar für Gemeinderäte wie für Kommissionsmitglieder. (Symbolbild)

KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Gemeinderat Wangen hat im Regulativ die Entschädigungen der nebenamtlichen Funktionäre angepasst. Grundsätzlich gibt es eine Pauschale und zusätzlich das Sitzungsgeld. Die Zuschläge für entsprechende Ressorts wurden abgeschafft. Die Entschädigung pro Gemeinderat beträgt neu pauschal 5000 Franken pro Jahr.

Die Sitzungsgelder wurden auf 80 Franken erhöht (bisher 76), und zwar für Gemeinderäte wie für Kommissionsmitglieder. Die Präsidien und Aktuariate erhalten zudem eine Zulage pro Sitzung von 115 respektive 87 Franken. Dies hat zur Folge, dass für die höhere Entschädigung der Gemeinderäte und die neuen Sitzungsgelder ein Nachtragskredit von 13 000 Franken zu sprechen ist (August bis Dezember 2017).

Die Pensen in den diversen Abteilungen werden aufgrund der externen Evaluation beim heutigen Stand belassen. Lediglich im Bildungsbereich besteht Nachholbedarf. Hier soll die Stufenleitung neu 40 Prozent betragen (Nettoerhöhung 23 Prozent). Die Schulverwaltung soll um 30 Prozent erhöht werden und die Musikschulleitung um 10 Prozent. Dies hat zur Folge, dass hier ein Nachtragskredit von 39 000 Franken zu sprechen ist (August bis Dezember 2017).

Die Änderungen und Anpassungen insbesondere der Gemeindeordnung und der Dienst- und Gehaltsordnung erfordert Nachfolgearbeiten. Der Verwaltungsleiter wurde in Zusammenarbeit mit den Chefbeamten beauftragt, insbesondere folgendes vorzunehmen:

  • das Erstellen von Pflichtenheften über jedes Ressort des Gemeinderates
  • das Überarbeiten des Pflichtenheftes des Verwaltungsleiters
  • die Organisation der Pensenzuteilung
  • das Überarbeitung aller Reglemente

Der Rat stimmte der Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation bei einer Enthaltung zu. Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung von Mittwoch, 26. April, 20 Uhr, wird über die Anträge entscheiden.

Ersatz Kommunalfahrzeug

Im Zuge des Winterdienstes ist durch eine Schlageinwirkung die Kabinenhalterung bei einem Traktor gebrochen. Die anschliessende Begutachtung durch den Mechaniker hat ergeben, dass der Motor ebenfalls einen Schaden erlitten hat. Die Reparatur des Fahrzeuges würde gemäss Kostenschätzung der Werkstatt zwischen 12 000 bis 15 000 Franken kosten.

Der Traktor ist 16-jährig und hat rund 3000 Arbeitsstunden geleistet. Die notwendigen Reparaturkosten sind unverhältnismässig zum Neupreis von 55 000 Franken, weshalb dem Rat eine vorgezogene Neuanschaffung beantragt wurde. Im Investitionsplan der Gemeinde ist für das Jahr 2018 der Ersatz eines Traktors mit 80 000 Franken budgetiert.

Da der Werkhof auf die Fahrzeuge angewiesen ist und zurzeit bei Bedarf stundenweise einen Ersatz mietet, ist es sinnvoll, den Traktor möglichst bald zu ersetzen, da sonst stetig höhere Kosten aufgrund der Miete entstehen.

Dem Rat lagen drei Offerten für einen Kubota-Traktor vor. Er hat denn auch die Notwendigkeit des Ersatzes eingesehen und dem beantragten Nachtragskredit von 55 000 Franken einhellig zugestimmt.

Seit 2006 wurde das Kanalisationskataster der Gemeinde nicht nachgeführt. Warum dies ausgesetzt wurde, ist unbekannt. Umso wichtiger ist es, hier wieder auf den richtigen und aktuellen Stand zu kommen.

Die Nachführung war mit 45 000 Franken im Jahr 2016 ordentlich budgetiert. Das Einholen der Offerten war kompliziert und gleichzeitig wollte man die Daten auf eine zukunftsweisende Plattform transformieren und in ein onlineverfügbares Geoinformationssystem GIS überführen.

Diese Systeme verfügen darüber hinaus über umfangreiche Funktionen zur Datenanalyse. Aus den genannten Gründen hat sich daher die Vergabe und damit die Umsetzung unglücklicherweise ins neue Jahr gezogen und für dieses Jahr sind auf dem Konto nur 5000 Franken budgetiert für die laufende Nachführung für das Jahr 2017.

Allen Beteiligten ist es ein Anliegen, dass das Kanalisationskataster nicht nur nachgeführt, sondern auch in Vorbereitung auf das vom Bund und den Kantonen einzuführende Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen umgesetzt wird. Künftig wird mit Überführung der Daten auf das GIS auch noch eine dauerhafte Kosten- und Prozessoptimierung stattfinden.

Jeder Grundeigentümer und somit jeder Gesuchstellende kann sich die notwendigen Daten der Werkleitungen online herunterladen. Da der Gemeinderat auch für Angelegenheiten der Bürgergemeinde Planungsbehörde ist, möchte er der Bürgergemeinde beliebt machen, diesen Schritt ebenfalls zu tätigen.

Der Rat stimmte dem beantragten Nachtragskredit von 9800 Franken einhellig zu, wovon 5400 Franken jährlich wiederkehrend sind. (bww)