Wangen
Mehr Ferien für 21- bis 49-Jährige

Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation stellt Gemeindeverwaltung ein gutes Zeugnis aus.

Beat Wildi
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In der Dienst- und Gehaltsordnung wurden Anpassungen an den Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn vorgenommen. (Archivbild)

In der Dienst- und Gehaltsordnung wurden Anpassungen an den Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn vorgenommen. (Archivbild)

Bruno Kissling

Der Gemeinderat hat die Überprüfung der Behörden- und Verwaltungsorganisation behandelt. Die laufende Amtsperiode dauert bekanntlich noch bis Mitte 2017. Gemeindepräsident Beat Frey tritt nicht mehr zu den Erneuerungswahlen an. Das Gemeindepräsidium wird somit spätestens ab Mitte 2017 personell neu besetzt werden müssen.

Eineinhalb Jahre später, am 24. Januar 2019, erreicht dann auch Gemeindeschreiber und Verwaltungsleiter Beat Wildi das 65. Altersjahr und damit das ordentliche Pensionsalter. Bei Finanzverwalter Rolf Zimmermann wird dies rund dreieinhalb Jahre später, am 18. September 2022, der Fall sein.

Diese personellen Veränderungen veranlassten Gemeindepräsident Beat Frey zum Antrag, die gegenwärtige Behörden- und Verwaltungsorganisation unvoreingenommen zu überprüfen.

Der Auftrag an die extra dafür eingesetzte Arbeitsgruppe – ergänzt mit dem externen Berater und Zuchwiler Ex-Gemeindepräsidenten Ulrich Bucher, setzte sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Überprüfung Gemeindeordnung
  • Überprüfung Dienst- und Gehaltsordnung
  • Überprüfung der personellen Dotation der Gemeindeverwaltung.

Mit der Überprüfung der personellen Dotation der Gemeindeverwaltung wurde der Verband des Gemeindepersonals des Kantons Solothurn beauftragt. Dieser stellte in seinem abschliessenden Bericht fest, dass die Einwohnergemeinde Wangen über eine effiziente Gemeindeverwaltung verfügt.

Die Verwaltungsaufgaben werden mit vergleichsweise geringen personellen Ressourcen wahrgenommen. Damit wurde der sehr gute Ruf bestätigt, welcher die Gemeindeverwaltung in der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch unter den Verwaltungsprofis der Solothurner Gemeinden und im Verband geniesst.

13 statt wie bisher 7 Ressorts

Einerseits wurden Anpassungen an den Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn und an die gängige Praxis vorgenommen und andererseits ein Vorschlag zur moderneren und flexibleren Auslegung einzelner Paragrafen gemacht. Neu gliedern sich die Aufgaben des Gemeinderates in 13 Ressorts (vorher 7), von denen die Ressortleiter des Gemeinderates im Minimum ein und im Maximum drei Ressorts zu betreuen haben.

Die Umwelt- und Werkkommission wird zur Infrastrukturkommission und sich mit der gesamten Infrastruktur der Gemeinde befassen. Die Kulturkommission wird neu zu einer Arbeitsgruppe und hat keine behördliche Aufgabe mehr. Die Mitglieder werden aber nach wie vor vom Gemeinderat für die Dauer einer Amtsperiode gewählt.

Ein wichtiger Punkt ist die Aufhebung des Verwaltungs- und Personalausschusses. Dieser wird durch die Verwaltungsleitung ersetzt. Diese bereitet die personellen und verwaltungsinternen Geschäfte vor und unterbreitet sie dem Gemeinderat. Wahlbehörde ist grundsätzlich die Verwaltungsleitung mit Ausnahme der Chefbeamten, die auf Vorschlag der Verwaltungsleitung durch den der Gemeinderat gewählt werden.

In der Dienst- und Gehaltsordnung wurden Anpassungen an den Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn vorgenommen. Eine Änderung besteht im Ferienanspruch für 21- bis 49-Jährige. Diese haben neu einen Anspruch von 23 Tagen (vorher 20 Tage). Somit entsprechen alle Ferienansprüche dem Gesamtarbeitsvertrag des Kantons Solothurn.