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Nach dem vom Oltner Stadtrat beschlossenen dringenden Nachtragskredit zum geplanten Bahnhofsplatz nimmt Stadtpräsident Martin Wey Stellung.
«Ich halte fest: Niemandem ist durch den Beschluss des Stadtrates ein Schaden entstanden.» Oltens Stadtpräsident Martin Wey ist ein bisschen überrascht, dass die Information über den von der Exekutive in Eigenregie gesprochenen dringenden Nachtragskredit von 300'000 Franken einen mittleren parlamentarischen Wirbel verursacht hat. Der Schaden sei allenfalls ein ideeller.
«Damit wurden die Hürde des fakultativen Referendums und die Mitsprache des Parlaments zwar umgangen; aber nicht im eigenmächtigen Sinne, sondern aus einer gewissen Not heraus», sagt Wey. Die Not entstand, weil für Zahlungen, die ins Haus stehen, nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung standen. Da kamen vermeintliche 300'000 Franken, die für die Projektierungsphase veranschlagt, aber noch ohne separaten Beschluss des Parlaments im Budget 2016 auftauchten, gerade recht. Sie liessen die Stadtverantwortlichen im Glauben, es seien noch gesprochene Mittel vorhanden. «Ein Denkfehler, der von niemandem bemerkt wurde», wie Wey sagt.
Am 20. Februar hat der Stadtrat aus terminlichen Gründen und vorbei am üblichen Weg über Parlament und fakultatives Referendum (mit möglicher Volksabstimmung) zu bislang gesprochenen Krediten in Höhe von 550'000 Franken einen dringenden Nachtragskredit in Höhe von 300'000 Franken gesprochen. Damit wurde die Limite von 600'000 Franken, ab welcher das fakultative Referendum droht – mit Berufung auf den Artikel 146, Absatz 2 des Gemeindegesetzes – überschritten. Dieser besagt, dass die Exekutive einen dringlichen Nachtragskredit bewilligen kann, «wenn die Mehrausgabe nicht voraussehbar war, notwendig und unaufschiebbar ist, selbst wenn die Nachtragskreditkompetenz bei der Gemeindeversammlung oder dem Gemeindeparlament liegt.» Darüber wurde das Parlament am 15. März informiert. Verschiedene Parteien sprachen in der Folge von der Aushebelung der Parlaments- und Volksrechte und hielten der Exekutive vor, die Informationen aus wahltaktischen Überlegungen bis nach dem 12. März, dem ersten Stadtratswahlgang, zurückgehalten zu haben.
So weit, so gut. Warum aber den notwendigen Zusatzkredit nicht auf einem ganz ordentlichen Weg über die Parlamentssitzung von heute Donnerstag mit anschliessender Referendumsfrist beschliessen? Ob am 20. Februar (vom Stadtrat) oder am 23. März (vom Parlament) beschlossen: Auf einen Monat mehr wärs wohl nicht angekommen? Wey bestätigt das, gibt aber zu bedenken, dass mit der abzuwartenden Referendumsfrist ein weiterer Monat ins Land gezogen wäre und bei der Ergreifung des Referendums noch eine Volksabstimmung gewartet hätte.
Die Verzögerungsfrist wäre schwer abschätzbar gewesen. «Dies hätte die Einstellung der Projektierungsarbeiten bedeutet», sagt Wey. Ein Ende, welches angesichts der Bedeutung des Vorhabens Neuer Bahnhofplatz «im höchsten Grade unvernünftig und mit grossen Kollateralschäden verbunden gewesen wäre», wie der Stadtpräsident erklärt.
«In Gefahr und grösster Not, bringt der Mittelweg den Tod», soll Friedrich von Logau, ein deutscher Dichter des Barocks, einst gesagt haben. Gerade deswegen hat sich der Stadtrat in dieser Frage nicht für den Mittelweg, sondern für einen Alleingang entschieden. «Ich glaube, die Aufregung ist auch dadurch entstanden, weil diese Art der Vorgehensweise bislang unbekannt ist», mutmasst Wey. Seines Wissens nämlich ist diese Praxis eine einmalige. Und bezüglich deren Rechtmässigkeit fügt er hinzu: «Just für solche Situation ist der von uns angewandte Artikel 146 des Gemeindegesetzes da.»
Den Vorhalt, die Exekutive habe ihre Information aus wahltaktischen Gründen zurückgehalten, weist Wey zurück. «Natürlich lässt sich so argumentieren, aber ich glaube nicht, dass die Wahlresultate deswegen anders gelautet hätten.» Vielmehr habe man die Sitzungen von Geschäftsprüfungskommission und Parlament abgewartet, um direkt und mit mündlicher Ergänzung informieren zu können. Im Übrigen hält sich der Stadtrat bezüglich der Informationsreihenfolge an die bewährte Order: erst die Geschäftsprüfungskommission, dann das Parlament. Zudem, so Wey, schreibe Paragraf 146 den Informationszeitpunkt nicht vor. «Wir haben umgehend und transparent informiert. Und mehr geht nicht.»