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Neue Leistungsvereinbarung zwischen Schützi und der Stadt Olten steht; Kostenerlass muss aber vors Parlament.
Ihr offizieller Name ist einfach zu kompliziert: Kulturzentrum Alte Turnhalle Schützenmatt. Sagt doch niemand. Seit 1997 wird die alte Turnhalle in der Oltner Schützenmatt nämlich als Kultur- und Begegnungszentrum der Region Olten betrieben. Und seither heisst die Baute im Volksmund einfach Schützi und steht schlechthin für populäre Kulturanlässe der weniger klassischen Art.
Gut 20 Jahre nach Inbetriebnahme des Kulturpalastes haben sich die Schützi-Betreiber und die Besitzerin der Liegenschaft, die Stadt Olten, auf eine neue, mittlerweile die zweite Leistungsvereinbarung geeinigt; nach intensiven Verhandlungen, wie die Stadtkanzlei in ihrer Medienmitteilung schreibt. Dies bestätigt auch Walter Rickenbacher, Präsident des Schützi Trägervereins. «Nach Ablauf der alten Vereinbarung im Jahr 2017 wollten wir in der neuen Vereinbarung verankert sehen, dass die gesamten Unterhaltskosten der Stadt verrechnet werden könnten.» Will heissen: Statt der bisherigen 15 000 Franken sollte das Unterhaltsbudget auf 33 000 Franken zu liegen kommen.
Damit war der Stadtrat nicht einverstanden. Auch weil man in der Exekutive der Ansicht war, die vom Verein geltend gemachten Zusatzkosten seien eher den eigentlichen Betriebs- als den Unterhaltskosten zuzurechnen. Für Letztere kommt die Stadt auf. Nichtsdestotrotz: Für Walter Rickenbacher steht mit der aktuellen Leistungsvereinbarung über die nächsten zehn Jahre fest, dass die Schützi leicht besser fährt. Und zwar weil die Abgrenzung zwischen Betrieb und Unterhalt scharf definiert wurde.
Was so viel bedeutet wie: Die Stadt anerkennt fällige Arbeiten als Unterhaltsarbeiten an, die unter der alten Vereinbarung womöglich noch zum Betriebsetat gehörten, hat aber vor allen in den Verhandlungen darauf hingewiesen, dass der Posten Gebäudeunterhalt durchschnittlich nur zu rund einem Drittel genutzt werde, da gebe es Verbesserungspotenzial. Nach wie vor erhält die Schützi 15 000 Franken für die Instandhaltung der Lokalität, sofern vom Parlament in der Budgetdebatte jeweils bewilligt. Bilanz der Verhandlungen: «Wir können mit der Vereinbarung leben», sagt Walter Rickenbacher auf Anfrage. «Auch wenn wir mit deutlich höheren Vorstellung in die Verhandlungen eingestiegen sind.»
Wie intensiv diese waren, zeigt das Beispiel des Jahres 2018. Dieses Jahr wurde auf Begehren der Schützi-Betreiber noch mit der alten Vereinbarung gearbeitet, wobei die Schützi-Trägerschaft der Stadt vorgeschlagen hatte, im Übergangsjahr sämtliche Unterhaltsarbeiten, welche von ihr ausgeführt würden, der Stadt vollumfänglich zu verrechnen.
Damit war die Stadt ebenfalls nicht einverstanden. Der Stadtrat stellte sich auf den Standpunkt, die Kommune sei schliesslich die Eigentümerin der Liegenschaft und habe als solche in dieser Frage auch die Federführung zu wahren. Sämtliche Unterhaltsarbeiten seien weiterhin bei der Direktion Bau einzubringen. Aufträge würden nur von der Direktion Bau vergeben und die Stadt werde nur die Kosten von Arbeiten übernehmen, welche von ihr in Auftrag gegeben wurden.
Tempi passati. Von eher buchhalterischem Interesse mag sein, dass die Stadt mit der neuen Leistungsvereinbarung begonnen hat, Mietzins, Heiz- und Betriebskosten auszuweisen. Aus Transparenzgründen und aus der Tatsache heraus, dass das Mietrecht eine Deklaration des Mietzinses verlangt. Zusammen mit den Heiz- und Betriebskosten laufen so insgesamt 126 000 Franken auf. Die Stadt Olten verzichtet in Anerkennung der grossen Verdienste im Kulturbereich auf die Erhebung dieser Kosten. «Auf diese Weise wird das Engagement der Einwohnergemeinde hinsichtlich der Schützi ersichtlich», schreibt die Stadt dazu. Da ein Einnahmenverzicht rechtlich aber einer Ausgabe entspricht, ist die Leistungsvereinbarung vom Parlament in der Januarsitzung zu genehmigen.