Sozialdirektorin Marion Rauber will mehr Stellen bei der Sozialregion – und löst damit eine Debatte aus.
Die Sozialregion Olten mit der Leitgemeinde Olten und den vier angeschlossenen Gemeinden Trimbach, Winznau, Hauenstein-Ifenthal und Wisen braucht mehr Stellen. Die Zahl der vom Kanton anerkannten Dossiers ist per Ende letzten Jahres erneut gestiegen und ist mittlerweile bei 2135 Fällen angelangt.
Zudem will das Amt für soziale Sicherheit auf Anfang 2018 ein neues Aufsichts- und Revisionskonzept einführen. Jene Sozialregion, welche sich nicht an die Standards hält, wird sanktioniert.
Damit diese Standards und somit der minimale Stellenplan, wie es im Bericht des Stadtrats heisst, eingehalten werden kann, braucht die Sozialregion Olten drei zusätzliche Stellen. Diese hat der Stadtrat in eigener Kompetenz bewilligt.
Für dieses Vorgehen musste sich die Oltner Regierung an der Sitzung vom Donnerstag, vorab die neue Sozialdirektorin Marion Rauber, von bürgerlicher aber auch von linker Seite heftige Kritik anhören. Von «Kompetenzüberschreitung» und «grober Missachtung» des Parlamentswillen war die Rede.
Die Legislative hat nämlich bereits mehrmals Anträge abgelehnt, dass die Sozialregion oder der Stadtrat zusätzliche Stellen – ohne vorherige Konsultation des Parlaments – selbst bewilligen könnten. Zudem sei der Entscheid des Stadtrats für die Stellenerhöhung nur «verklausuliert im Bericht erkennbar», wie sich Christoph Fink, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), kritisch äusserte.
Besonders SVP-Gemeinderat Christian Werner enervierte sich und stellte im Namen der Fraktion einen Rückweisungsantrag zum Geschäft, der allerdings klar abgelehnt wurde. Ein pragmatischer Vorschlag des Grünen Felix Wettstein stiess hingegen auf Unterstützung: Sein Antrag, die drei Stellen nachträglich vom Parlament bewilligen zu lassen, fand dank den Linken und der CVP eine Mehrheit.
Der Stadtrat stützte sich bei seinem Entscheid auf das «beschränkte Bruttokreditprinzip», festgehalten im Artikel 21 der Stadtrats-Geschäftsordnung. Zwar überschreiten die wiederkehrenden Bruttoausgaben von 246 000 Franken für die drei Stellen die Finanzkompetenz des Stadtrats von 40 000 Franken, doch weil die Stellen vom kantonalen Lastenausgleich zurückvergütet werden, ergeben sich netto noch wiederkehrende Kosten von 17 100 Franken jährlich.
In einer Aktennotiz an die GPK begründete der Rechtskonsulent Patrik Stadler das Vorgehen ausführlicher, hielt aber auch fest, dass letztlich das Parlament im Rahmen seiner Budgethoheit über den Stellenplan und die Lohnsumme bestimmen könne.
Das heisst mit anderen Worten: An der Budgetberatung im November kann das Parlament über die Stellen erneut entscheiden. Wenn damit der vom Kanton vorgegebene minimale Stellenplan nicht eingehalten wird, müsste sich die Sozialregion Olten aber auf Konsequenzen gefasst machen, etwa der Kürzung der Gelder aus dem kantonalen Lastenausgleich.
Ferner störten sich einigen Parlamentarier daran, dass der Beschluss des Stadtrats zur Stellenerhöhung nicht auf der Homepage veröffentlicht wurde. «Wenn sich jemand gegen den Entscheid wehren will, ist dies nun nicht möglich», sagte SP-Gemeinderätin Christine von Arx. Während der Debatte kam aus, dass der Stadtrat an seiner Sitzung vom 14. August die Vorlage behandelt hatte.
Wie Stadtschreiber Markus Dietler gestern auf Anfrage ergänzte, sei formal kein separater Beschluss gefällt, sondern nur entschieden worden, die Stellenerhöhung ins Budget 2018 aufzunehmen. «Dazu gibt es wie bei jedem anderen Entscheid, etwas ins Budget aufzunehmen, kein Beschlussprotokoll, sondern nur eine Notiz im Laufprotokoll.»
Zum Beschluss vorgelegt hat der Stadtrat dem Parlament zwei weitere Stellenerhöhungen, die allerdings vom Kanton nicht gefordert und damit auch nicht finanziell abgegolten werden: Angenommen wurde die neue Stelle zur Aufnahme und Abklärung neuer Fälle, allerdings auf Antrag der FDP vorerst auf zwei Jahre befristet. Keine Chance hatte der Antrag auf 1,3 neue Stellen für die Sozialinspektion und die Arbeitsintegration.