Amtsgericht Olten-Gösgen
Kommt Vergewaltiger frei oder bleibt er in Verwahrung?

Seit fünf Jahren sitzt ein Kinderschänder in der kleinen Verwahrung. Jetzt muss das Amtsgericht Olten-Gösgen entscheiden, ob der Mann wieder der Gesellschaft zugemutet werden kann. Ein neues Gutachten soll Aufschluss geben.

Urs Huber
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Darf eine stationär angeordnete und bislang offenbar erfolglos verlaufene Therapie die effektiv ausgesprochene Haftdauer verlängern? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Olten-Gösgen zu beschäftigen.

Darf eine stationär angeordnete und bislang offenbar erfolglos verlaufene Therapie die effektiv ausgesprochene Haftdauer verlängern? Mit dieser Frage hat sich das Amtsgericht Olten-Gösgen zu beschäftigen.

zvg

Man sieht sich im Leben bekanntlich immer zweimal. Diese alte Weisheit gilt für fast alle Lebenslagen. Leider auch bei Gericht. Denn nach rund sechs Jahren kam es am Donnerstag zu einem Wiedersehen zwischen Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei und einem mittlerweile über 40-jährigen Mann, der im Jahr 2009 wegen Vergewaltigung eines Mädchens aus Starrkirch-Wil zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe mit verfügter stationärer Therapie verurteilt worden war.

Der Verurteilte hatte das Urteil zwar durch alle Instanzen angefochten und war bis ans Bundesgericht gelangt, blitzte jedoch immer ab. Immerhin: Er hatte die Tat gestanden, war aber mit der Massnahme einer stationären Therapie nicht einverstanden. Erst als sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft waren, unterzog er sich einer Einzeltherapie.

Aber auch diese verlief nicht ohne Verwerfungen. Der Verurteilte beschimpfte und beleidigte die Therapeutinnen mehrmals, verweigerte ebenso oft die aktive Mitarbeit, zeigte sich renitent. Mittlerweile ist aber die eigentliche Haftzeit längst abgelaufen, wie sein Verteidiger vor Gericht betonte. «Mehr als acht Jahre ist mein Mandant bereits im Vollzug. Diese Verhandlung hier hätte bereits vor drei Jahren stattfinden müssen», schob er hinterher. Und damit war auch die Haltung der Verteidigung klar: Eine Verlängerung der Massnahmen kommt nicht infrage.

Das Rückfallrisiko seines Mandanten könne nicht beziffert, dessen Gefährlichkeit nicht bewiesen werden. Dem Manne gehöre eine neue Chance gegeben. Und falls es doch zu einer Verlängerung der stationären Massnahmen komme, dann «höchstens für zwei Jahre», wie der Verteidiger präzisierte.

Kopfschütteln in Zuhörerreihen

Ein Votum, das beim Vater des einst missbrauchten Mädchens aus Starrkirch-Wil blosses Kopfschütteln auslöste. Wie er später den Journalisten erklärte, leide die mittlerweile 16-jährige Tochter noch immer unter den Folgen des Missbrauchs und fürchte sich vor allem vor dem Moment, in welchem der einstige Peiniger wieder auf freiem Fuss sei und ihr etwas antun könnte.

Mehr Genugtuung dürfte der Vater durch das Plädoyer des Staatsanwaltes erfahren haben. Es bestehe weiterhin ein hohes Rückfallrisiko, befand dieser und merkte an, dass es höchst schwierig sei, in Protokollen und Berichten zu Verhalten und persönlicher Entwicklung des Verurteilten positive Vermerke zu finden. Auch die bislang verweigerte Teilnahme an der Sexualtätertherapie wurde dem Manne, der in Fussfesseln und Handschellen vorgeführt wurde und derzeit in der Strafanstalt Thorberg einsitzt, negativ angekreidet.

Ebenso sei mangelnde Einsicht bezüglich des fehlbaren Verhaltens festzuhalten, so die Staatsanwaltschaft weiter. Erstmals zur Sprache kam auch der Umstand, dass dem Verurteilten seinerzeit die Verwahrung drohte, weil er bereits vor seiner Tat in Starrkirch wegen Kinderschändung verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls beantragte eine Verlängerung der stationären Massnahmen um weitere fünf Jahre und die Anordnung einer allfälligen Sicherheitshaft.

Zwiespältiges Bild

Bei der Befragung durch Orfei hatte der Mann südamerikanischen Ursprungs ein recht zwiespältiges Bild von sich gegeben. Zwar entschuldigte er sich immer ganz artig beim Richter, wenn dieser mit einer Antwort nicht zufrieden war oder dankte fürs erteilte Wort; aber wie seinerzeit beim Prozess im Jahr 2009 sah er sich abermals in der Opferrolle; damals als Opfer des Kindes, welches ihn verführt habe, am Donnerstag als Opfer seiner selbst, traumatisiert durch die eigenen Taten, die er sich nicht erklären könne und für die er sich aus tiefster Überzeugung entschuldigt habe.

Auf die Frage Orfeis, warum er eigentlich nicht an der Therapie für Sexualstraftäter teilnehme, meinte der Mann, er empfinde das offene Erzählen über seine Tat als eine Verhöhnung der Opfer. Er schäme sich dafür und wolle mit Kinderschändern, die üblicherweise bei solchen Therapiegruppen anwesend seien, nichts zu tun haben.

Auch der von Orfei befragte Sachverständige zeichnete ein wenig schmeichelhaftes Bild der Hauptperson, selbst wenn er sich – nach Orfeis Geschmack – zu häufig im Fachjargon verlor.

Der Sachverständige sprach von der Renitenz des Verurteilten, dessen Narzissmus, dessen übersteigertem Selbstvertrauen und seinen paranoid-dissozialen Persönlichkeitsanteilen, die eine abschliessende Beurteilung hinsichtlich eines Rückfallrisikos beziehungsweise einer künftig erfolgreichen Selbstkontrolle nicht möglich mache, da der Mann eine aktive Rolle in der Therapie über weite Strecken verweigert habe. Der Sachverständige sprach sich schliesslich für eine Ausdehnung des Massnahmenvollzugs um weitere fünf Jahre aus.

Entgegen der Ankündigung einer mündlichen Urteilseröffnung (14. Januar) kommt es zu einem Strategiewechsel. Das Amtsgericht Olten-Gösgen (Vorsitz Pierino Orfei) hat am Freitag entschieden, ein Gutachten erstellen zu lassen, welches Aufschluss über die Rückfallgefährdung des Verurteilten Auskunft gibt. Ein Schiedsspruch bleibt so vorderhand aus.