Es bleibt vorderhand beim Plafond von 30 zu vergebenden Taxi-Konzessionen; denn noch sind zu viele Bewilligungen vergeben.
Vor einigen Jahren ist das Taxigewerbe in der Stadt Olten in Unruhe geraten: zu viele Konzessionen, zu viele Fahrerinnen und Fahrer, zu wenig Standplätze. Folge: Streitigkeiten im Taxigewerbe bis hin zu Handgreiflichkeiten unter den Chauffeuren. In der Folge erliess die Exekutive mehrere Moratorien, welche die Zahl der zu vergebenden Konzessionen auf maximal 30 plafonierte.
Nun hat der Stadtrat sein drittes Moratorium, gültig gewesen bis Mitte November 2014, verlängert. Grund: Dessen Aufhebung hätte bei dem doch liberal formulierten Taxireglement der Stadt dazu geführt, dass wieder vermehrt Konzessionen hätten vergeben werden müssen. Im vergangenen Jahr wurden nämlich sechs weitere Begehren gestellt, die allesamt nicht berücksichtigt werden konnten, aber auf eine Warteliste gesetzt wurden. Aktuell schreibt das Oltner Reglement für eine Konzessionserteilung lediglich einen handlungsfähigen Gesuchsteller beziehungsweise eine handlungsfähige Gesuchstellerin vor, welche einen guten Leumund besitzen und für eine einwandfreie Geschäftsführung Gewähr bieten. Bis wann das verlängerte Moratorium gilt, ist derzeit noch unklar. Das neu zu schaffende Taxireglement steht derzeit in Bearbeitung beim Rechtskonsulenten der Stadt. Zudem soll die Taxifrage im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofplatzes erörtert werden.
Aktuell sind in Olten insgesamt 35 Konzessionen vergeben. Eine Zahl, die immer noch deutlich über dem Fernziel von 30 Konzessionen liegt. Aber immerhin stellt man in Olten eine gewisse Entspannung der Situation fest. Moratorium und die Kontrolltätigkeit der Stadtpolizei sollen dafür verantwortlich sein. Olten mit seinem wichtigen Bahnhof steht im Übrigem mit der Anzahl seiner vergebenen Konzessionen an der Spitze der Kleinstädte im Umland. In Aarau etwa laufen aktuell 15 Bewilligungen, in Langenthal gar nur deren 2. Dabei werden in Aarau und Olten die Konzessionen in zwei Kategorien, A und B, unterschieden. Inhaber der A-Konzession sind berechtigt, die zugelassenen Taxis auf den zugewiesenen Standplätzen aufzustellen. Mit der Konzession B werden Inhaber und Inhaberin berechtigt, mit den zugelassenen Taxis von privaten Standplätzen Taxifahrten auszuführen. In Olten gilt die Regel, dass ausschliesslich A-Konzessionäre auch B-Konzessionäre werden können. In Aarau dagegen stellt man sich auf den Standpunkt, im Sinne der Handels- und Gewerbefreiheit keine Einschränkungen bei den ausgesprochenen B-Bewilligungen vornehmen zu können, während in Langenthal der Unterschied von A- und B-Konzession gar nicht existiert. «Wer die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, der wird auch eine entsprechende Konzession erhalten», tönts aus dem Gemeindehaus im Oberaargau. Alles andere würde dann der Markt schon regeln. Auch im Oberaargau stützt man sich bei dieser Praxis auf die Handels- und Gewerbefreiheit. Überrannt mit Gesuchen jedenfalls werde man nicht.
Für Olten gilt also weiterhin: Erst wenn die Anzahl der Konzessionen unter das Fernziel von 30 Vergaben fällt, wird ein neuer Antragsteller zum Handkuss kommen. Bis dahin werden weitere Interessenten auf einer Warteliste geführt, wie der Stadtrat ebenfalls beschlossen hat.