Neue Auflage
Gesamtrevision der Ortsplanung Kappel: Nach Einsprachen kleine Anpassungen

In Kappel wurden bei der Ortsplanung nach Einsprachen Anpassungen vorgenommen, die eine erneute Auflage bis am 3. September 2021 nötig machen.

Felix Ott
Drucken
In Kappel wurde die Ortsplanung zum zweiten Mal revidiert.

In Kappel wurde die Ortsplanung zum zweiten Mal revidiert.

Bruno Kissling (Archiv)

Im Auftrag der Kantone müssen die Gemeinden in der Regel alle 15 Jahre eine Ortsplanungsrevision durchführen. Dabei werden alle Nutzungspläne der Gemeinden sowie dazugehörige Reglemente überprüft, falls nötig angepasst und die künftige Entwicklung der Gemeinde bestimmt. Im Januar 2018 wurde mit der Ortsplanungsrevision in Kappel begonnen, schreibt das beauftragte Planerteam BSB und Partner im neuen Raumplanungsbericht.

Nach der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision wurden fristgerecht sieben Einsprachen erhoben. Deshalb wurden bisher kleine Änderungen vorgenommen, die aktuell erneut bei der Gemeinde bis am 3. September 2021 öffentlich aufliegen.

Sechs Anpassungen gegenüber der ersten Auflage

Im neuen Raumplanungsbericht sind namentlich sechs Änderungen erwähnt, die aufgrund der Einsprachen oder aktuellen Diskussionen im Gemeinderat durchgeführt wurden. Die beiden Raumplanungsberichte der BSB und Partner sind auf der Website der Gemeinde digital einsehbar.

Ein kleiner Grundstücksstreifen bei der Grossmatt müsse im Nutzungsplan neu eingezont werden, da dieser bisher keiner Zone zugeordnet war. Ausserdem soll im Zonenreglement der Gemeinde die Möglichkeit gegeben werden, falls nötig, eine Reduktion der Parkplatzzahl bei Wohnüberbauungen zu verlangen.

Weiter müssen aufgrund aktueller Diskussionen im Gemeinderat die Anforderungen für Grünflächen angepasst werden. Beispielsweise werden dann Schotter- oder Steingärten, die mit einer Folie versiegelt sind, nicht mehr als Grünfläche angerechnet. Ausserdem müsse für Bäume, die entfernt werden, eine Ersatzbepflanzung angelegt werden.

Auch neue Richtwerte für den sorgfältigen Umgang mit Energie sollen im Zonenreglement festgehalten werden.o wird unter anderem geregelt, dass gemeindeeigene Bauten eine Vorbildfunktion im Umgang mit Energie bei Sanierung und Neubau erfüllen. Des Weiteren dürfen bei Nachisolationen von bestehenden Bauten von der maximalen Gesamthöhe und Gesamtlänge abgewichen werden, schreiben BSB und Partner im Bericht.

Verzicht auf Fussweg und neue Möglichkeiten für Silobauten

Mehrere Anwohner der Höhenstrasse haben beantragt den öffentliche Fussweg entlang der Höhenstrasse zwischen Hasenweg und Kannenbaumstrasse aus dem Bauzonenplan zu streichen, schreibt BSB und Partner.

Der Gemeinderat entschied, im betroffenen Gebiet auf einen Ausbau der Trottoirs in den nächsten 15 Jahren zu verzichten. Begründet wird dies im Bericht damit, dass durch die uneingeschränkte Sicht im Quartier der Verkehr sicher aufgenommen werden könne. Im Nutzungsplan bleibe das Trottoir jedoch bestehen, um bei der nächsten Ortsplanungsrevision erneut zu entscheiden.

Ein weiterer Einspracheantrag forderte, die maximale Höhe von 12 Metern bei Silobauten aus dem Zonenreglement zu entfernen. Der Gemeinderat komme dem Antrag teilweise entgegen, schreibt das Planerbüro. Künftig sollen in begründeten Fällen und in Absprache mit den Baubehörden Ausnahmen bezüglich der Höhe gewährt werden. Die Maximalhöhe von 12 Metern bleibt jedoch im Zonenreglement bestehen.