Die Erbengemeinschaft Bohnenblust hat einen konkreten Käufer für das Restgrundstück, doch die Gemeinde Hägendörf, die es seit Jahren erwerben will, kann es sich zurzeit nicht leisten - oder müsste es, wenn ein anderer Käufer es wollte, umzonen.
An der letzten Hägendörfer Gemeinderatssitzung informierte Präsident Albert Studer die Anwesenden darüber, dass die Eigentümerin des Areals neben dem Späri-Schulhaus, die Erbengemeinschaft Bohnenblust, einen Investor für das Restgrundstück gefunden habe. Man habe Martin Bohnenblust jedoch klar gemacht, dass die Liegenschaft nicht zum Spekulationsobjekt werden dürfe, weil sie sich in der Zone für öffentliche Bauten und Verwaltung befinde. Dabei hielt der Gemeindepräsident fest, dass die Behörde sie auch künftig in dieser Zone zu belassen gedenkt.
Nun meldet sich Martin Bohnenblust, Sprecher der aus ihm und seinen Geschwistern bestehenden Erbengemeinschaft, zu Wort. «Es handelt sich nicht um einen Investor, sondern um einen konkreten Käufer – und dieser darf das Grundstück sehr wohl zum Spekulationsobjekt machen, wenn er das will.» Seit 1956 liege es «in einer Grauzone», so Bohnenblust, «und wenn wir einen (noch nicht genannt werden wollenden, Anm.Red.) Käufer haben, muss die Gemeinde das Grundstück innert fünf Jahren entweder kaufen oder umzonen».
1956/57 hat die Gemeinde Hägendorf das Grundstück von der Landwirtschaftszone in die Zone für öffentliche Bauten und Verwaltung umgelegt und damit laut Bohnenblust «zu Bauland gemacht. Uns waren immer die Hände gebunden». Die Erbengemeinschaft hat der Gemeinde im August 2013 ein 2000 Quadratmeter grosses Landstück für den Späri-Schulhausbau verkauft. Nun geht es um die an der Allerheiligenstrasse 5 gelegene Restparzelle von 2650 Quadratmetern mit Zweifamilienhaus, das sich seit rund 100 Jahren im Besitz der Familie Bohnenblust befindet.
Simon Willi vom Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartements bestätigt Martin Bohnenblusts Aussage und verweist dabei auf Paragraf 34 Absatz 2 im Planungs- und Baugesetz, der da lautet: «Das Gebiet soll vom Gemeinwesen, für das es bestimmt ist, gütlich oder auf dem Weg der Enteignung erworben werden. Andernfalls kann der Eigentümer nach Ablauf einer von ihm angesetzten Frist von fünf Jahren verlangen, dass sein Grundstück einer andern Zone zugeteilt wird. Bei einer solchen Änderung des Zonenplanes ist für das wegfallende Gebiet ein angemessener Ersatz zu schaffen.»
«Der Eigentümer muss aber eine Frist angesetzt haben, sonst klappt das nicht», präzisiert Willi. Aber: «Der Käufer erwirbt das Grundstück in der aktuellen Zone. Der reine Kauf bedeutet für einen neuen Eigentümer nicht automatisch einen Zonenwechsel; er hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vorbesitzer – und auch er muss der Gemeinde eine Frist zur Umzonung setzen.»
Zurück zum Gemeinderat Hägendorf und den seit Jahren laufenden Verhandlungen mit der Familie/Erbengemeinschaft Bohnenblust: «Wir bleiben am Ball», hiess es an der Ratssitzung vor einer Woche. «Am Ball» bleiben die Gemeindeverantwortlichen tatsächlich schon länger, wie die Gemeindeversammlungsteilnehmer/-innen seit Jahren zu hören bekommen.
Der Haken: Bis im Frühjahr 2013 war das Grundstück für die Behördenverantwortlichen nicht zu haben, weil es die Grundstückeigentümerin schlichtweg behalten wollte. Seit ihrem Tod vor zwei Jahren bietet es die Erbengemeinschaft zum Kauf an – auch der Gemeinde Hägendorf. Nur: Wie Albert Studer an der Ratssitzung festhielt, passt ein Erwerb zurzeit – oder zumindest bis 2016 – «nicht in unseren Finanzplan. Wir müssen es machen, doch es eilt nicht. Das Grundstück bleibt die nächsten 100 Jahre in dieser Zone».
Wenn der konkrete – oder ein künftiger – Käufer der Erbengemeinschaft nicht 95 Jahre lang wartet, bis er Nägel mit Köpfen macht, dürfte es mit einer Umzonung allerdings nicht ganz so lange dauern.