Amtsgericht
«Im Zweifelsfall für den Angeklagten»: Mutmassliche Oltner Brandstifter freigesprochen

Wegen rechtswidriger Beweislage werden die mutmasslichen Brandstifter, die vor 3,5 Jahren in Olten ein Wohnungsblock in Brand gesetzt hatten, freigesprochen.

Sarah Kunz
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Vor zwei Wochen standen die mutmasslichen Brandstifter beziehungsweise Anstifter zu Brandstiftung eines Wohnblockes vor Gericht. Mutmasslich deshalb, weil es keine eindeutigen Beweise dafür gibt.

Zwei der drei eingebürgerten Männer mit Wurzeln im Balkan sowie die eine Kosovarin mussten sich ausserdem wegen zusätzlicher Anklagepunkte verantworten. Den vier Angeklagten drohten insgesamt bis zu 25,5 Jahre Gefängnis.

Der Vorfall soll sich wie folgt abgespielt haben: Indrit G.*, soll gemeinsam mit seinem Bekannten Murat A.* nach einem Brandstifter für die Wohnung seiner damaligen Freundin Rilinda O.* gesucht haben. Besim H.* soll daraufhin mit einem Schlüssel in die Wohnung eingedrungen sein und den Brand gelegt haben.

Rilinda O. gab anschliessend der Versicherung an, Goldschmuck im Wert von 11'000 Franken sowie 6000 Franken Bargeld beim Brand verloren zu haben, was jedoch nicht den Tatsachen entsprach.

Brandstifter sind nicht schuldig

Die Anklage gegen die vier Beschuldigten erfolgte wegen einer anonymen Zeugenaussage. Weil aber aufgrund dieser kein dringender Tatverdacht hergestellt werden darf, ist die Festnahme der Täter rechtswidrig und deshalb nicht verwertbar.

«Im Zweifelsfalle für den Angeklagten», schliesst Gerichtspräsident Pierino Orfei. Die Brandstifter seien deshalb im Hauptanklagepunkt freizusprechen. Die Beschuldigten erhalten für ihre Zeit in Untersuchungshaft eine Genugtuung von insgesamt 40'000 Franken.
Rilinda O. muss sich jedoch wegen versuchtem Versicherungsbetrug verantworten.

«Gelegenheit macht eben Diebe», sagt Orfei. «Da haben Sie wohl die Chance gesehen und sie nutzen wollen.» Die Kosovarin erhält dafür eine bedingte Geldstrafe von 192 Tagessätzen à jeweils 10 Franken. Ausserdem erhält sie für den versuchten Versicherungsbetrug eine Verwarnung.

Schuldspruch in anderer Sache

Nicht im Zusammenhang mit dem Brand stehen die weiteren Anklagepunkte gegen Indrit G. und Besim H. Ersterer soll auf der Autobahn zwei Fahrzeuge rechts überholt haben, was mit einer Videoaufnahme bewiesen werden konnte. Wegen dieses leichten bis mittelschweren Verkehrsdelikts wird Indrit G. zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 2500 Franken oder 25 Tage Freiheitsentzug verurteilt.

Besim H. wurde gleich in mehreren Punkten angeklagt. Einen absichtlichen Autounfall, um von der Versicherung profitieren zu können, konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Auch für den versuchten Betrug einer Heizöl-Firma, von welcher er 3000 Liter Heizöl bestellt und aber nie bezahlt hatte, wurde er freigesprochen. Einzig die Kosten für das Heizöl in der Höhe von Fr. 3578.95 muss er bezahlen.

Weil er aber rechtswidrig Autos verkauft hat und versuchte, kosovarische Staatsangehörige unrechtmässig in die Schweiz zu transportieren, erhält er eine bedingte Geldstrafe von gesamthaft 60 Tagessätzen à jeweils 30 Franken.

Da das Gericht die Tatschwere in den Anklagepunkten jeweils als gering betrachtet, wird keiner der Angeklagten mit einem Freiheitsentzug bestraft. Die Verfahrenskosten von rund 31 000 Franken und die Parteientschädigungen werden zu einem Teil vom Kanton übernommen.

*Namen von der Redaktion geändert