Hier die leicht gekürzte Fassung der Mitteilung, welche die Stadt Olten am Dienstag in ihrer Standortbestimmung zur Situation rund um die Winkelunterführung publiziert hat.
Nachdem das Gemeindeparlament der Stadt Olten im Dezember eine Vorlage zur Stadtteilverbindung nach Olten SüdWest zurückgewiesen hat, wird in der Öffentlichkeit wieder verstärkt die Winkelunterführung bzw. eine mögliche Investition in deren Verbesserung thematisiert. Eine Aufwertung der Winkelunterführung ist ein seit Jahren bestehender Wunsch; zudem wurde schon mehrfach eine Öffnung der Unterführung für den Veloverkehr postuliert. Erschwerend wirken sich diesbezüglich die Besitzverhältnisse aus: Die Flächen in der Unterführung unter den Strassenarealen und unter den Gleisanlagen gehören zwar der Stadt; der Abschnitt der Unterführung unter der Überbauung Winkel selbst gehört jedoch deren Grundeigentümerschaft, die am Velofahrverbot festhält.
Eine Machbarkeitsstudie in kooperativer Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerschaft und einer Begleitgruppe mit Vertretungen des Gewerbes, Fachverbänden, Fachkommissionen, Quartierverein und Winkel-Komitee hatte 2012 aufgezeigt, dass es für die vielfältigen Herausforderungen keine befriedigende Lösung gibt (Die Studie kann unter olten.ch heruntergeladen werden). Ein Kauf der gesamten Winkelüberbauung, wie er der Stadt angeboten wurde, würde der Stadt Olten zwar freie Hand für eine Aufwertung gewähren; aber selbst bei der Gründung einer Immobiliengesellschaft, in welche nur ein Teil des Kaufpreises als Eigenkapital eingebracht werden müsste, ist inklusive Aufwertungsmassnahmen jedoch mit Kosten in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen.
Die mehrfach thematisierte Idee, die Kosten durch einen Planungsmehrwert in Form einer Aufzonung zu senken, wird dadurch erschwert, dass das Gebäude mit Baujahr 1985 nicht amortisiert ist: Vor der Erstellung eines Ersatzneubaus müssten bestehende Werte in zweistelliger Millionenhöhe vernichtet werden; die Abbruchkosten kämen hinzu. Unter Annahme einer Neubebauung mit doppelter Ausnützung (Szenario Hochhaus mit 66 Metern Höhe) entstünde beispielsweise anstelle eines Gewinns per Saldo ein Verlust von rund 10 Mio. Franken. Die planerischen Hürden für eine so starke Aufzonung wären zudem gross. Eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes ist aus statischen Gründen nicht machbar.
Der Erwerb lediglich der relevanten Teile der Unterführung würde zwar den Kaufpreis reduzieren. Eine Abparzellierung in Stockwerkeigentum ist jedoch rechtlich nicht möglich, weil die Unterführung kein abgeschlossener Raum und für die konstruktive Gliederung der Gesamtüberbauung, die sich ihrerseits aus mehreren Gebäuden zusammensetzt, von Bedeutung ist.
Im Falle einer Miete des Untergeschosses – mit oder ohne Veloverkehr – wären Investitionen in dessen Aufwertung in keiner Weise gesichert. Zudem wären sowohl bei einem Kauf wie auch bei einer Miete die Probleme bezüglich Veloverkehr nicht gelöst: Dafür wären aufwendige Umbauten erforderlich, sofern die geltenden Vorschriften überhaupt eingehalten werden können. So entspricht beispielsweise das Rampengefälle auf beiden Seiten der Unterführung von bis zu 14 Prozent nicht den geltenden Normen (10 Prozent) für das Befahren mit Velos; ob überhaupt genügend Platz für normgerechte Rampen mit weniger Gefälle vorhanden wäre, muss mit einem grossen Fragezeichen versehen werden. Sicher aber wären die erforderlichen Umbauten mit beachtlichen Kosten verbunden, was wiederum zu einem zweistelligen Millionenbetrag für Kauf und Umbau führen würde.
Geprüft wurde ferner die Errichtung einer Fussgänger- und Velorampe ab Bahnhofstrasse, welche die unterirdische Führung minimal auf die Bahngleise reduziert und mit welcher der private Teil der Winkelunterführung umgangen werden könnte. Auch allein für diese wäre – bei allen Herausforderungen einer Anbindung ans bestehende Netz – laut der damaligen Studie mit Investitionskosten zwischen 4 und 6 Mio. Franken zu rechnen.
Vom Gemeindeparlament als nicht umsetzbar beurteilt wurde daher im September 2014 eine in der Folge eingereichte Volksinitiative «Stadtseiten verbinden», welche die Realisierung einer für den Velo- und Fussverkehr sicheren, direkten und hellen Verbindung zwischen Alter Aarauerstrasse und Alter Holzbrücke forderte. Der Stadtrat verwies dabei auf die geprüfte breite Palette von Varianten, aus der sich in seinen Augen keine geeignete Massnahme herauskristallisiert habe, die sich auch aktuell umsetzen liesse; weder technisch und finanziell machbar sowie für die Umsetzung des Initiativbegehrens tauglich.
Die Unterführung Winkel wurde wieder Thema unter anderem im Rahmen des Mobilitätsplans und des Projektes Sälipark 2020, wo einmal mehr die Bedeutung der Querungen im Fuss- und Veloverkehr zur Verbindung der Stadtseiten und somit auch der Innenstadt und des Bifangquartiers festgehalten und eine Verbesserung der bestehenden Situation postuliert wurde. Dieser Zielvorstellung steht entgegen, dass der private Besitzer wie erwähnt nach wie vor eine Benützung seines Abschnitts mit Fahrrädern ablehnt.
Was den Zustand der Winkelunterführung betrifft, darf festgehalten werden, dass die öffentlichen Bereiche in der unterirdischen Fussgängerverbindung und deren Gestaltung (orange-weisse Wandplatten, Naturpflastersteine am Boden und bemalte Betondecke) nach wie vor in einem ordentlichen, relativ vandalensicheren Zustand sind. Die Beleuchtung wurde im Westteil und im Mittelteil 2009 durch die a.en erneuert. Luxmessungen der a.en haben ergeben, dass die Beleuchtungsstärke für Unterführungen gemäss den einschlägigen Normen ausreichend ist. Eine sanfte Sanierung der öffentlichen Bereiche in der unterirdischen Fussgängerverbindung bezüglich Farbe und Licht, wie sie eine vom Gemeindeparlament als Postulat überwiesene Motion verlangte, macht nur Sinn, wenn der private Teil der Unterführung auch zufriedenstellend saniert wird und ein Gesamtkonzept über die ganze Unterführung erstellt werden kann. Dies hängt insbesondere auch von den Nutzungen der angrenzenden Ladenlokale, Restaurants etc. ab.
Der private Besitzer hat Pläne für eine Attraktivierung in seinem Abschnitt vorgelegt: Nachdem bereits zum Lärmschutz eine Glastüre Richtung Innenhof der Winkelüberbauung erstellt werden konnte, wurden von seiner Seite weitere Glastüren in der Unterführung selber zur Schaffung einer Mall und eine Aussenmöblierung der Barbetriebe angeregt. Bereits im Jahre 2014 hatte die SMP Invest AG ein Baugesuch für den Einbau von zwei Schiebetüren in der Passage eingereicht. Auf dieses Baugesuch konnte vonseiten der Baukommission aufgrund des gültigen Teilbebauungsplanes und des bestehenden Gehwegrechts nicht eingetreten, resp. für die Realisierung keine Bewilligung erteilt werden. So muss beispielsweise laut den Sonderbauvorschriften des Teilbebauungsplans eine Gasse mit einer Durchgangsbreite von mindestens vier Metern frei bleiben – nicht zuletzt auch für das Sicherheitsgefühl der Fussgängerinnen und Fussgänger. (sko/otr)