Startseite
Solothurn
Olten
Im Umkreis von fünf Kilometern um das Flugfeld Gheid in Olten ist der nicht gewerbsmässige Drohnenflug untersagt.
Flugplatzchef Urs Müller bringts auf den Punkt: «Das Flugfeld Gheid in Olten, mehrheitlich genutzt von Segelfliegern, ist ein ganz normales Flugfeld. Und deshalb gilt auch für dieses die Fünf-Kilometer-Regel.»
Was relativ wenig spektakulär tönt, ist durchaus von Gewicht. Diese Regel besagt nämlich, dass im Umkreis von fünf Kilometern keine Drohnen und Modellflugzeuge geflogen werden dürfen. Darunter fallen beachtliche Gebiete: von Rothrist bis Hauenstein und Gunzgen bis Obergösgen. «So ist die Gesetzeslage», sagt Müller und verweist auf den Umstand, dass sich die Segelfliegerei zwar von März bis Oktober abspielt, das Flugfeld Gheid aber unter besonderen Umständen jederzeit angeflogen werden kann; nicht bloss von auswärtigen Segelfliegern, sondern im Notfall auch von einmotorigen Flugzeugen. «Unter diesen Umständen ist verständlich, dass Drohnen und Modellflugzeuge ab 500 Gramm bis
30 Kilo eine Gefahr für startende und landende Flugzeuge darstellen», sagt Müller.
Was der Flugplatzchef damit anspricht: eine Begegnung der unheimlichen Art, mit ungeahnten Folgen für die Person am Steuerknüppel des Segelfliegers. «Ein Flugzeug kann nicht anhalten in der Luft», präzisiert Müller.
Es wird eng – nicht nur in der Luft
Durchschnittlich eine Bewilligungsanfrage pro Woche erhält Müller derzeit. Es halte sich in Grenzen. Wird die Drohne für gewerbliche Zwecke innerhalb des fraglichen Umkreises genutzt, brauchts dafür eine Bewilligung, die der Flugplatzchef auf Anfrage und unter Berücksichtigung der aktuellen Umstände ausstellt. Dennoch ist festzuhalten: In den letzten Jahren melden immer mehr Nutzer Bedarf an freiem Luftraum. «Fliegen ist ein uralter Menschheitstraum und jetzt durch den Drohnenflug um eine weitere Komponente bereichert worden», sagt Müller.
Während des Flugbetriebs im Oltner Gheid (März bis Oktober) sind im Umkreis des Flugfeldes von 5 km sämtliche nicht kommerziellen Drohnen- und Modellsegelflüge ab Startgewicht von 500g verboten. Diese Regeln sind mit vernünftigem Menschenverstand zu respektieren. Denn wird eine kleine Drohne im eigenen Garten auf geringer Höhe geflogen, so stört dies die Segelflieger sicher nicht, wie der Flugplatzverantwortliche sagt.
Die kommerzielle Nutzung der Drohnen benötigt während des Flugbetriebs eine Bewilligung, die nach Absprache mit dem Flugplatzchef im Gheid erteilt wird; Telefon 062 212 57 44. Flugplatzchef Urs Müller empfiehlt, die Bewilligung per Mail einzuholen. Die Mailadresse findet sich auf www.sgolten.ch. (hub)
«Was mit diesen Fluggeräten alles möglich wird, wird die Zukunft zeigen.» Die Bestimmungen würden den Entwicklungen laufend angepasst. Vorläufig aber gelten die derzeitigen Regelungen. «Und natürlich auch die Eigenverantwortung, Rück- und Einsicht sowie das Augenmass», so Müller.
Von namhaften Zwischenfällen in der Luft ist man auf und über dem Gheid bislang verschont geblieben. Aber Gefahren lauern auch anderswo. Je dichter die Nutzung des eigentlichen Flugfeldgebietes, desto grösser das Risiko eines unangenehmen Zwischenfalls. Die Gesetze des Flugplatzes verbieten etwa jegliches Betreten der Flugpiste. «Der Siedlungsdruck im Gheid ist deutlich angestiegen», weiss der Flugplatzchef und berichtet von Begegnungen, die sich, wie er sagt, «querfeldein» ergaben. «Auch wenn kein Flugbetrieb steht, so ist das Betreten der Flugpiste im Interesse der Sicherheit untersagt», ruft er in Erinnerung.
Eine hilfreiche Mahnung, pilgern doch an schönen Wochenenden die Menschen zu Hunderten ins Gheid und nutzen die Ebene als Naherholungsraum. Müller rät, auf jeden Fall nur die markierten Wege zu benutzen. «Das Gheid bietet attraktive autofrei Rundwege für Freizeit und Sport», so der Flugplatzchef. Auch am Boden sind unliebsame Begegnungen zu vermeiden.