Das Gutachten zur Oltner Rechnung 2011 stützt die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission. Die Rechnung weist Mängel auf, ein Gesetzesverstoss wurde aber nicht festgestellt. Die Rechnung ist also in Ordnung.
Das vom Oltner Gemeindeparlament in Auftrag gegebene Kurzgutachten der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zur Rechnungslegung 2011 in Olten kommt im Grossen und Ganzen zum gleichen Schluss wie die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) im vergangenen Sommer: «Die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung sind eingehalten worden nach dem geltenden Rechnungslegungsmodell HRM1, das keinen Anspruch auf die Darstellung der tatsächlichen finanziellen Lage der Stadt Olten erhebt.»
So stehts im Bericht der Hochschule, wie die Stadtkanzlei mitteilt. Aber im Gutachten ist auch folgendes festgehalten: Zumindest ein Hinweis im Verwaltungsbericht auf die Auflösung der «wesentlichen Position» von 5,5 Mio. Franken aus der Steuervorbezugsreserve wäre «passend» gewesen. Ein strafrechtlich oder zivilrechtlich potenziell relevantes Vergehen sei indessen nicht festgestellt worden. Das Gutachten wird an der Parlamentssitzung vom 26. März traktandiert.
Verantwortliche reagierten nicht
Die GPK hatte im Dezember 2013 beschlossen, die Entstehungsgeschichte der heutigen Finanzlage bzw. der Fehleinschätzungen bezüglich Steuererträge juristischer Personen aufzuarbeiten. Festgehalten wurde, dass Steuereinschätzungen zwar schwierig seien, doch spätestens im Februar 2012, als die Zahlen der Alpiq präsentiert worden seien (Verlust 2011 1,3 Mrd. Franken und pessimistischer Ausblick), sei der Rückgang der Steuereinnahmen vonseiten der Juristischen Personen hingegen erkennbar gewesen. Die damaligen Verantwortlichen – Finanzdirektor und Finanzverwalter – hätten den negativen Trend erkennen und reagieren müssen. Eine Absicht konnte die GPK jedoch nicht erkennen. Das Parlament gab sich nicht zufrieden: Es verlangte ein externes Gutachten.
Ja – nein, aber – nein
Hier die Antworten der ZHAW: Die Kommunikation des Stadtrates über die nachträglich erfolgte Auflösung von 5,5 Mio. Franken aus der Steuervorbezugsreserve zugunsten der Rechnung 2011 verstosse nicht gegen die Grundsätze einer ordnungsgemässen Rechnungslegung in Bezug auf Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit. Der Ausweis von Erträgen aus der Auflösung der Steuervorbezugsreserve zusammen mit den Steuererträgen sei gerechtfertigt. Doch wäre der umfangreiche Verwaltungsbericht der passende Ort gewesen, auf wesentliche Positionen hinzuweisen und diese nicht mit einem kurzen Verweis auf «Nachtaxationen», die das Ergebnis «gemildert» hätten, zu erledigen.
Nein heisst die Antwort auf die Frage, ob die Kommunikation des Stadtrates über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt Olten vermittelt habe. Grund dafür sei auch hier, dass derzeit die Budgetierung und Rechnungslegung nach den Grundsätzen von HRM1 erfolge; diese gebe wohl eine klare, vollständige und wahrheitsgetreue Übersicht über den Finanzhaushalt, jedoch keine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende.
«Strafrechtlich nicht relevant»
Ebenso klar ist das «Verdikt» der ZHAW zur Frage der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Relevanz: Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Amtsmissbrauch, eine ungetreue Amtsführung oder eine Falschbeurkundung. Mangels eines strafrechtlich potenziell relevanten Vergehens sei auch nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage eine öffentlich-rechtliche Haftung für Schaden begründet werden könnte, und eine zivilrechtliche Haftung sehe das Verantwortlichkeitsgesetz nicht vor. Und nachdem die bei der Erstellung der Rechnung 2011 federführenden Personen nicht mehr im Amt oder Staatsdienst seien, falle eine disziplinarische Verantwortung von vornherein ausser Betracht. (sko)