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Das Amtsgericht Olten verurteilt den Mann, der 2011 auf der Hauenstein-Passstrasse eine Frontalkollision verursachte, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 1 Jahr.
Der damals gut 21-jährige Baselbieter, der im November 2011 auf der Talfahrt vom Hauenstein in Richtung Olten bei einem Überholmanöver im Nebel eine Frontalkollision verursachte, bei der eine von Trimbach her entgegenkommende Automobilistin lebensgefährlich verletzt wurde, muss für ein Jahr ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Olten-Gösgen hat den fehlbaren Lenker der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und ihm dafür eine Freiheitsstrafe von insgesamt 34 Monaten auferlegt, 22 Monate davon bedingt erlassen auf eine Probezeit von drei Jahren. Das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei folgte damit im Wesentlichen den Anträgen des Staatsanwalts, der drei Jahre Gefängnis, ein Jahr davon unbedingt, gefordert hatte.
Das Amtsgericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte beim Versuch, unterhalb der Rankbrünneli-Haarnadelkurve in einer unübersichtlichen leichten Rechtskurve einen PW sowie einen Sattelschlepper in einem Zug zu überholen „eine kaum zu überbietende Sorgfaltspflichtverletzung“ begangen habe. Wegen der schlechten Sicht und auch wegen der Fahrzeuge vor ihm habe der gelernte Automechaniker an dieser Stelle nicht erkennen können, ob ihm ein Fahrzeug entgegenkam. Das Überholmanöver sei daher einem eigentlichen Blindflug gleichgekommen.
Damit und mit dem Tempoexzess – beim Crash betrug die Geschwindigkeit des unfallverursachenden Subaru Impreza zwischen 115 und 124 Kilometer pro Stunde – habe der Beschuldigte mehrere grobe Verkehrsregelverletzungen begangen. Nicht zum erstenmal an dieser Stelle. In der Hauptverhandlung hatte der junge Mann letzte Woche zugegeben, etwa an der gleichen Stelle – vor und nach der leichten Rechtskurve – schon drei- bis viermal ein Fahrzeug überholt zu haben. Dies im Zeitraum zwischen der zweiten Oktoberwoche und dem 2. November 2011.
Die örtlichen Verhältnisse, sagte Orfei am Freitagmorgen bei der mündlichen Urteilverkündung, seien dem Beschuldigten bestens bekannt gewesen und er habe wissen müssen, dass bei seinem Überholmanöver im morgendlichen Berufsverkehr ein grosses Risiko bestand, dass es zu einer Frontalkollision kommen würde und dass dabei jemand lebensgefährlich verletzt, wenn nicht gar getötet werde. Dass es keine Todesopfer gegeben habe, sei ein Wunder, wiederholte sich der Gerichtspräsident.
Als Beweggrund für den fatalen Blindflug nannte Orfei „ein generelles rücksichtsloses Verhalten“, denn der Beschuldigte hätte seinen Arbeitsort in Olten auch bei korrekter Fahrweise problemlos rechtzeitig erreicht.