Amtsgericht Olten
Hat er die Freundin seines Bruders in der gemeinsamen WG vergewaltigt?

Ein 28-jähriger Mann musste sich wegen zweier Sexualdelikte vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verantworten. Er stritt alle Vorwürfe, wonach er sich an der Freundin seines Bruders vergangen haben soll, ab.

Adriana Gubler
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Beim ersten Mal auf dem Sofa in der gemeinsamen WG, beim zweiten Mal auf dem Rücksitz eines Autos soll der Angeklagte vor zwei Jahren die 20-jährige Freundin seines Bruders vergewaltigt haben. Symbolbild

Beim ersten Mal auf dem Sofa in der gemeinsamen WG, beim zweiten Mal auf dem Rücksitz eines Autos soll der Angeklagte vor zwei Jahren die 20-jährige Freundin seines Bruders vergewaltigt haben. Symbolbild

AZ

«Eine sehr spezielle Konstellation» nannte Staatsanwältin Kerstin von Arx die Beziehung der beiden Hauptakteure des Falles, der am Dienstag vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen verhandelt wurde. Dem Beschuldigten wird zulasten gelegt, seine 20-jährige WG-Mitbewohnerin – damals war sie die Freundin, heute ist sie die Frau seines Bruders – zweimal innert sieben Wochen vergewaltigt zu haben.

Im Mai 2011 soll der sexuelle Übergriff des 26-Jährigen laut Anklageschrift in der gemeinsamen Wohnung im Niederamt stattgefunden haben. Der Angeklagte habe das Opfer im Wohnzimmer auf dem Sofa durch Gewaltanwendung zum Beischlaf genötigt, obwohl sich das Opfer mehrmals verbal dagegen gewehrt habe.

Zudem habe die 20-Jährige versucht, ihre Beine zu schliessen und den Beschuldigten mit den Händen wegzudrücken. An diesem Sachverhalt hielt die heute im Thal wohnhafte Geschädigte in ihren Aussagen fest. Zudem brachte sie vor, dass der Angeklagte im Zeitraum der beiden Vorfälle ein Alkoholproblem gehabt habe.

Zweiter Übergriff im Cherokee

Sieben Wochen nach dem ersten Vorfall waren der Angeklagte und das Opfer, die weiterhin zu viert in einer WG mit ihren jeweiligen Partnern wohnten, alleine mit dem Auto unterwegs. In einem Waldstück im Gäu soll der Beschuldigte laut Anklageschrift die Freundin seines Bruders auf dem Rücksitz seines Cherokees erneut vergewaltigt haben. Er habe ihr die Leggins und die kurzen Hosen bis zu den Knien heruntergezogen und sei in sie eingedrungen. «Das stimmt nicht», sagte der Niederämter gestern zu den Anschuldigungen. «In beiden Fallen ist der Geschlechtsverkehr einvernehmlich passiert.»

Einvernehmlich, ein Wort das der Angeklagte vor dem Amtsgericht, das sich aus Präsidentin Barbara Hunkeler, Nancy Savoldelli, Eugen Kiener und Gerichtsschreiber Manuel Vogel zusammensetzte, im Verlauf der Verhandlung noch so oft verwendete. «Was bedeutet denn überhaupt, dass der Verkehr einvernehmlich stattfand?», wollte Hunkeler vom Angeklagten wissen. «Sie hat mitgemacht. Wir streichelten uns, und dann hat das eine das andere ergeben.»

In Anbetracht der engen Platzverhältnisse auf der Rückbank des Cherokees hielt der Anwalt des Angeklagten eine Vergewaltigung denn auch für unmöglich. «Wie hätte mein Mandant auf diesem engen Raum sich selber und dem Opfer die Hosen runterziehen und sich in Stellung bringen sollen?», fragte er in seiner Verteidigungsrede. Überhaupt tat er die Vorwürfe des Opfers als falsche Anschuldigungen ab und plädierte in beiden Punkten auf Freispruch.

Die Geschädigte hielt dagegen, dass sie sich nicht wehren konnte: «Ich war wie gelähmt. Ich hatte solche Angst», gab sie zu Protokoll. Sie machte gestern einen niedergeschlagenen Eindruck, nach eigenen Angaben leidet sie an Alkohol- und Beziehungsproblemen. Die Verteidigerin hob in ihrem Plädoyer hervor: «Die Geschädigte ist das klassische Opfer, sie hat kein Selbstvertrauen. Zudem wurde sie in ihrer Vergangenheit schon mehrfach vergewaltigt, das erste Mal mit zwölf Jahren. Der Angeklagte wusste, dass die Freundin seines Bruders sich nicht wehren würde, und hat dies ausgenutzt.»

Wer ist nun glaubwürdiger?

Aussage gegen Aussage lautete damit die Ausgangslage beim gestrigen Fall, wie so oft bei Sexualdelikten. Staatsanwältin Kerstin von Arx befand die Aussagen des Angeklagten als wenig glaubhaft, dagegen beschien sie der Geschädigten, dass deren Aussagen detailliert und stimmig seien. «Zudem ist es nicht die Hauptintention der Geschädigten, dass der Angeklagte ins Gefängnis wandert. Sie will einfach nur, dass er dazu steht, was er gemacht hat, um damit abschliessen zu können.» Eine SMS-Unterhaltung zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten, wonach dieser sich beim Opfer ausführlich entschuldigt, spricht nach Ansicht der Staatsanwältin ebenfalls für die Schuld des Angeklagten. Von Arx sprach von einem mittelschweren Verschulden und forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. Dasselbe forderte die Opferanwältin, plus eine Genugtuung in der Höhe von 500 Franken.

Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird sein Urteil in den nächsten Tagen bekannt geben.