Diana Hafner wurde Opfer von Hackern, die sie erpressten und Nacktbilder verlangten. Die Pflegefachfrau aus der Region Olten kann sich nicht erklären, warum gerade sie betroffen ist. Alles begann an Ostern mit einer Störung ihres iPhones.
«So einen üblen Albtraum wünsche ich niemandem.» Was Diana Hafner laut «Blick» mit ihrem iPhone erlebt hat, dürfte nicht passieren. Durch eine Sicherheitslücke gelangen Unbekannte auf ihr Konto und beginnen, sie auf übelste Weise zu erpressen. Die Drohungen steigern sich nach und nach ins Unermessliche.
Das Problem nimmt an Ostern seinen Lauf. Das iPhone von Diana Hafner funktioniert vom einen Tag auf den anderen plötzlich nicht mehr. Immer wieder verlangt es eine Eingabe von Nummern zur Entriegelung. Doch trotz korrekter Reihenfolge lässt sich das iPhone auch nach mehreren vergeblichen Versuchen nicht starten.
Sie sucht Hilfe und wendet sich an ihren Telefonanbieter Salt. Man leitet sie dort an Apple weiter, den Gerätehersteller. Er ändert ihren Code. Darauf geschieht fünf Tage lang nichts mehr Aussergewöhnliches und Diana fühlt sich vermeintlich vom Problem befreit.
Die Ruhe währt nicht lange
Doch mitten in der Nacht geht plötzlich völlig unerwartet ein Alarm auf dem Handy los. Dies ist der Beginn einer neuen kräftigeren Welle der Drangsalierung. Die Täter beginnen sie massivst zu bedrohen. Die überrumpelte Frau sieht sich in den E-Mails sogar mit Kinderpornografie konfrontiert.
Die anonymen Hacker wollen Nacktbilder von ihr. Im Falle einer Verweigerung würden sie weitere Schritte einleiten und auf ihrem Facebook illegale Fotos veröffentlichen. Mit diesem Vorgehen erhoffen sie sich, ihr Opfer einzuschüchtern.
Der Weg zur Polizei Kanton Solothurn
Nun ist der Zenit erreicht. Wer treibt da bloss so ein übles Spiel mit ihr? Diana ist ratlos und kann sich die Geschehnisse überhaupt nicht erklären. Ihr iPhone ist die ganze Zeit in ihrem Blickfeld. Es kann sich also niemand daran zu schaffen gemacht haben. In ihrer Verzweiflung meldet sie sich bei der Polizei und eröffnet eine Anzeige gegen unbekannt.
Das Gerät wird ausgewertet. Bevor man irgendwelche Schlüsse ziehen kann, muss zuerst das Handy bis ins kleinste Detail überprüft werden. Nur so lässt sich die Tat später optimal in ihre Bestände gliedern.
«Wir gehen davon aus, dass die unbekannte Täterschaft Zugriff auf das Facebook-Konto der Geschädigten erlangte», sagt Melanie Schmid, Sprecherin der Kantonspolizei Solothurn, gegenüber «Blick». Wie, sei noch unklar. Möglich sei Phishing oder Beantworten von Sicherheitsfragen.
Die Anzeige ist weiterhin gültig, denn hier wurde ein Vergehen gegen die Privatsphäre ausgeübt. (LM)