Eine Petition fordert in Hägendorf Tempo 30 in den Quartieren unterhalb der Bahnlinie. Eine Kommission empfahl ein Fahrverbot. Der Gemeinderat setzt aber auf reduzierte Tempi.
In den vergangenen Wochen wurde via ein Online-Portal eine Petition zu Tempo 30 in den Quartieren unterhalb der Bahnlinie lanciert und beim Gemeindepräsidenten von Hägendorf eingereicht. Gemäss Bundesverfassung muss eine Petition zur Kenntnis genommen, nicht aber zwingend behandelt werden.
In aller Regel werden Petitionen durch die Empfänger behandelt, wenn deren Inhalt einen nachvollziehbaren Gedanken ausführt. Im aktuellen Fall wurde das Geschäft direkt in die Kommission für Planung, Umwelt und Verkehr (PUV) überwiesen und dort am 21. November 2019 auch behandelt.
Das Fazit aus der Diskussion in der PUV: In der eingegangenen Petition wurde erwähnt, dass der Zuwachs von Verkehrsaufkommen auch durch die Umfahrungsstrasse (Schleichverkehr Kappel) zurückzuführen ist. Gemäss den ausgeführten Verkehrsmessungen der Gemeinde geht allerdings hervor, dass die Geschwindigkeit von ca. 30 km/h von mehr als 85 Prozent des motorisierten Verkehrs eingehalten wird.
Die PUV ist deshalb der Meinung, dass gestützt auf die Messergebnisse nicht die Geschwindigkeit, sondern der Schleichverkehr (Umfahrung Kappel) unterbunden werden muss. Um diesen Schleichverkehr zu eliminieren, ist ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder (Nr. 2.13) mit der Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» zu montieren.
Die PUV beantragt deshalb, statt einer Temporeduktion ein Fahrverbot (ausgenommen Zubringer) zu installieren, um den Schleichverkehr zu eliminieren.
Der Gemeinderat seinerseits hat nach einer detaillierten Diskussion aber entschieden, den Antrag der PUV für ein Fahrverbot abzulehnen und stattdessen den Ansatz Tempo 30 weiter zu verfolgen. Bauverwaltung und PUV wurden entsprechend beauftragt, das Thema weiter zu verfolgen und nach Erstellung eines Verkehrsgutachtens dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. (mgt)