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Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung rund um den Brand im Aarepark in Olten vom Juli 2015 abgeschlossen. Das gegen einen Bauarbeiter geführte Verfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst wurde eingestellt.
Am 14. Juli 2015 kam es auf dem Dach eines Gebäudes im Zentrum der Stadt Olten zu einem Grossbrand. Die Feuerwehr stand mit bis zu 150 Leuten im Einsatz und sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Mehrfamilienhäuser wurden vorsichtshalber evakuiert.
Die Staatsanwaltschaft leitete in der Folge eine Untersuchung ein und eröffnete ein Strafverfahren gegen einen Arbeiter, der vor Brandausbruch mit Bauarbeiten auf dem Flachdach des Gebäudes beschäftigt war.
Im Rahmen ihrer Untersuchung, insbesondere gestützt auf ein Sachverständigengutachten, ist die Staatsanwaltschaft nun zum Schluss gekommen, dass als Brandursache Heissarbeiten
auf dem Flachdach im Vordergrund stehen.
Der Bauarbeiter, ein 64-jähriger Deutscher, hatte bei den Flachdacharbeiten am Tag des Brandes alle geforderten Sorgfaltsmassnahmen ergriffen. Es kann also niemandem ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden, präzisierte Staatsanwalt-Sprecherin Cony Zubler. Zudem sei im Fall Aarepark kein anderes Strafverfahren hängig.
Die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst wurde daher eingestellt.
Die Einstellungsverfügung ist rechtskräftig. Bei einer Verurteilung hätten ihm laut dem Strafgesetzbuch höchstens eine Freiheitsstrafe von drei Jahren oder eine Geldstrafe gedroht.