Ein Kommentar zum Fall Boningen von Beat Nützi.
Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn nach Abschluss der Untersuchungen in der Tiertragödie von Boningen mit 16 toten Rindern gegen den verantwortlichen Bauern ein Tierhalteverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Alles andere wäre kaum verstanden worden und hätte den Veterinärdienst, der selber ins Schussfeld der Kritik geraten ist, noch mehr in Bedrängnis gebracht.
Fakt ist: Im Februar dieses Jahres fand auf dem fraglichen Hof in Boningen die letzte Tierkontrolle statt, und Ende Mai wurden die toten Tiere vorgefunden. Weil die beiden Ereignisse so nahe beieinander liegen, wurde die Vermutung laut, bei der Kontrolle sei geschlampt worden.
Leserbriefspalten füllten sich mit Fragen und Forderungen: «Sind solche Beamte noch tragbar?» «Veterinärdienst gehört auch vor Gericht.» Und der grüne Kantonsrat Felix Lang (Lostorf), seines Zeichens Präsident von Bio Nordwestschweiz, betont zu einer von ihm eingereichten Interpellation: «Nach dem Fall Boningen muss die Glaubwürdigkeit des Veterinärdienstes wieder hergestellt werden.»
Hinsichtlich der Angriffe auf den Veterinärdienst hat die zuständige Solothurner Regierungsrätin Esther Gassler, die derzeit in den Ferien weilt, gegenüber dieser Zeitung vor rund einem Monat in Aussicht gestellt: «Ob Handlungsbedarf besteht, wird die Regierung nach Vorliegen der Ergebnisse der Tieruntersuchungen entscheiden.» Welche Untersuchungen? Jene, die der Veterinärdienst selber angeordnet hat? Felix Lang hat recht: Glaubwürdigkeit ist gefragt!
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