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Der Gestaltungsplan für das Usego-Areal ist rechtskräftig. Die einzige Beschwerde von Anwohnern, die der Regierungsrat Ende Oktober abgelehnt hat, wird nicht ans Verwaltungsgericht weitergezogen.
Das Kostenrisiko für die Beschwerdeführer sei zu gross, sagt Rechtsvertreter Markus Spielmann auf Anfrage. Das heisst aber auch, man sei mit dem Gestaltungsplan weiterhin inhaltlich nicht einverstanden. Angefochten wird hingegen die Parteienentschädigung in Höhe von 8'500 Franken an die Swiss Prime Site Immobilien AG.
Das Oltner Unternehmen hat auf dem Usego-Gelände vorgesehen drei Gebäude zu realisieren mit einem Wohn- und Pflegezentrum sowie Gewerbe-, Büro- und Verkaufsflächen inklusive Tiefgarage respektive einem Parkhaus. (fmu)