Olten
Gestaltungplan Turuvani-Areal steht auf sicherem Fundament

Der Regierungsrat genehmigt das vom Oltner Stadtrat beschlossene Papier.

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Der Gestaltungplan zum Turuvani-Areal ist vom Regierungsrat genehmigt worden. (Archiv)

Der Gestaltungplan zum Turuvani-Areal ist vom Regierungsrat genehmigt worden. (Archiv)

Bruno Kissling

Im Mai 2020 hatte der Oltner Stadtrat drei Einsprachen gegen den Gestaltungsplan Turuvani-Areal abgelehnt und diesen unverändert beschlossen (wir berichteten). Die Einsprecher sind mit ihren unberücksichtigt gebliebenen Forderungen in der Folge nicht an die nächsthöhere Instanz gelangt. Jetzt hat der Regierungsrat den Gestaltungsplan genehmigt.

Umstrukturierungs- und Verdichtungspotenzial

Gemäss einer Medienmitteilung der Stadtkanzlei von gestern Freitag hat der Regierungsrat in seinem Entscheid betont, das Gebiet weise aufgrund seiner zentralen Lage «ein hohes Umstrukturierungs- und Verdichtungspotenzial» auf. Gleichzeitig hält er aber ebenso fest, dass die Häuser am unteren Abschnitt der Rosengasse als «frühe Arbeiterhauszeilen» wichtige Zeugen der Industrialisierung sind. Dem subtilen Umgang mit dem Bestand werde im Raumplanungsbericht zum Gestaltungsplan Turuvani-Areal angemessen Beachtung geschenkt.

«Indem der städtebaulichen Achse der Rosengasse eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werde, unterstreiche die Stadt, auf die Erhaltungsziele des Inventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu achten.» Die historisch gewachsene Struktur entbinde aber nicht von einer differenzierten Auseinandersetzung.

Die städtische Exekutive hatte bei ihrer Ablehnung der drei Einsprachen auch zum Ausdruck gebracht, das Gebiet am Gleiskörper und in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof eigne «sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzung». Auch von einer quartierverträglichen Verdichtung war die Rede. «Wo soll man denn sonst verdichten, wenn nicht in unmittelbarer Umgebung zum Bahnhof?», hatte Baudirektor Thomas Marbet damals rhetorisch gefragt. Und bezüglich des von den Einprechenden befürchteten Verkehrsaufkommens nannte Marbet Berechnungen, die sich auf die Zahl von täglich rund 50 Fahrzeugbewegungen mehr stützten.

Auf hohe regierungsrätliche Akzeptanz stiessen auch die Vorschriften der neuen Zone für höhere Bauten, mit welchen die Stadt Olten in der Zwischenphase bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision, in Olten überfällig, über «ein geeignetes Planungsinstrument verfüge», so der Regierungsrat. Weil das bahnhofseitig situierte, 31 Meter hohe Gebäude von der Kernrandzone mit einer maximalen Gebäudehöhe von vier Vollgeschossen abweicht, wurde auch eine Teilzonenplanänderung erforderlich. Den Schattenwurf erachtet der Stadtrat als gering.