Die Fraktion Grüne Olten bringt ein mögliches Regelwerk rund um den Schottergarten wieder aufs Tapet.
Hardy Jäggi ist sinnbildlicher Stein des Anstosses für den neuerlichen Vorstoss im Oltner Gemeindeparlament. In der Junisession des Kantonsparlaments war dessen Auftrag «Keine Geröllhalden in den Gärten» traktandiert, der vom Kanton Massnahmen zur Verminderung von Schottergärten forderte. Der Regierungsrat stand dem Ansinnen positiv gegenüber, wie aus dessen Stellungnahme herauszulesen ist: «Auf rechtlicher Basis bestehen im Planungs- und Baugesetz ausreichend Grundlagen zur Förderung des Anliegens.»
Eine Interpretation, die gegenüber derjenigen der Oltner Exekutive zumindest sprachlich offensiver wirkt. Verschiedentlich nämlich war im vergangenen Jahr gegen die Überweisung einer Motion der Grünen unter der Bezeichnung «Hitzeinseln verhindern – Schottergärten vermindern» mit dem Argument gekämpft worden, aufgrund des kantonalen Rechts bestehe keinerlei Handlungsspielraum, in dieser Frage gesetzgeberisch aktiv zu werden. «Die kantonale Bauverordnung(KBV) ist für die Gemeinden des Kantons Solothurn verbindlich. Aufgrund der aktuell gültigen Rechtsgrundlagen kann die Stadt niemanden zwingen, auf Stein- und Schottergärten zu verzichten», so Stadtrat Thomas Marbet seinerzeit. Die Gemeinde könnte aber in einem Reglement ergänzende Vorschriften erlassen, sofern diese der kantonalen Bauverordnung nicht widersprechen würden.
In der kleinen Anfrage, datiert vom 24. Juni 2020, will die Fraktion der Grünen mit Erstunterzeichnerin Myriam Frey Schär, Kantonsrätin und Mitglied im Gemeindeparlament, vom Oltner Stadtrat dazu Antworten haben: Ob der Stadtrat mit der Fraktion Grüne einig gehe, dass tatsächlich Handlungsspielraum bestehe für die Gemeinden, Schottergärten zu vermeiden. Zum Zweiten, ob der Stadtrat beim Regierungsrat um Unterstützung bei der Entwicklung von Regelungen zur Gestaltung privater Gartenanlagen ersuche und schliesslich: Ob Stadtrat und Verwaltung planten, im Rahmen der Ortsplanrevision in bestimmten Zonen erhöhte Anforderungen wie Bestimmungen zur Gestaltung von Vorgärten zu definieren.
Dazu Baudirektor und Stadtrat Thomas Marbet: «Eine Gemeinde kann Regeln auferlegen, welche übergeordnetem Recht nicht widersprechen.» Ein Verbot sei aber kritisch, da der Begriff «Schottergarten» nicht definiert sei. Der Eingriff ins private Grundeigentum müsse mit übergeordneten Recht belegt werden. Denn jeder Grundeigentümer, jede Grundeigentümerin könne sich gegen eine solche Auflage mit Rechtsmitteln wehren.
Im Rahmen der Ortsplanung erfolge der Austausch auf Verwaltungsebene zu den raum- und umweltrelevanten Themen. Dabei würden raumrelevante Massnahmen zum Klimawandel eine Rolle spielen. Zudem stehe es jeder Person frei, Themen in den Prozess der Ortsplanungsrevision einfliessen zu lassen.