Startseite
Solothurn
Olten
Gemeinderat heisst ICT-Konzept der Schulen für die Jahre 2019 bis 2022 gut. Ferner wurde das Verkehrsregime Alpstrasse während der Bauzeit des neuen Schulhauses genehmigt.
Der Gemeinderat hat an der vergangenen Sitzung das ICT-Konzept der Schulen für die Jahre 2019 bis 2022 im Betrage von maximal 234'000 Franken pro Jahr beschlossen. Ferner wurde das Verkehrsregime Alpstrasse während der Bauzeit des neuen Schulhauses genehmigt.
Im Rechenschaftsbericht vom September 2017 hat die Schulleitung darauf aufmerksam gemacht, dass im Hinblick auf das Jahr 2019 ein neues ICT-Konzept benötigt wird. Informatik-Bildung ist nebst Rechnen, Lesen und Schreiben zur vierten zentralen Kompetenz geworden. Die Anforderungen sind dabei in den letzten Jahren erneut deutlich gestiegen.
Um die Lernziele mit den Schülerinnen und Schülern zu erreichen sowie spezielle Anforderungen des Kantons umsetzen zu können, braucht es deshalb einen weiteren Ausbau der Infrastruktur, Sicherheit und eine Anpassung der Supportstrukturen. Es wurde in diesem Zusammenhang von der Schulleitung und der Leitung des ICT-Supports angekündigt, dass bis im Frühjahr 2018 konkrete Fakten und Zahlen präsentiert werden.
Der Brand am 21. April 2018 in der Altmatt in Wangen bei Olten hat drei Wohnungen vollständig unbewohnbar gemacht. Aus Solidarität mit den betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern hat der Gemeinderat auf sein Sitzungsgeld verzichtet und dieses den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Zudem hat die Chlausenzunft einen Betrag von 2000 Franken als Soforthilfe für die Geschädigten zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsgruppe ICT, bestehend aus delegierten Lehrpersonen, den didaktischen ICT-Verantwortlichen Corinne Müller und Marco Zürcher sowie der Schulleitung konnten inzwischen – unter Einbezug des technischen Supporter Daniel Stüber – ein realistisches ICT-Konzept 2019 – 2022 entwerfen. Dabei konnten die inhaltlichen Schwerpunkte benannt und ein entsprechendes Kostendach für die kommenden vier Jahre definiert werden. Ein detaillierter Vorschlag der konkreten Umsetzung wurde beigelegt. In den letzten vier Jahren wurde ein Kredit von insgesamt 214 000 Franken pro Jahr budgetiert.
Aus den genannten Gründen ist ein Ausbau der Infrastruktur nötig. Daneben braucht es aber auch einen angemessenen technischen und didaktischen Support, der zumindest konsolidiert werden sollte. Somit können die ICT-Verantwortlichen die Umsetzung des entsprechenden, kantonalen Pflichtenhefts weiterhin mit hoher Qualität gewährleisten.
Dem Rat wurden in der Folge zwei Standardvarianten vorgeschlagen, welche aus Sicht der Arbeitsgruppe eine realistische Antwort wären auf die derzeitigen Anforderungen. Auf eine Luxusvariante wurde aufgrund des Kostenbewusstseins verzichtet. Die Variante «Standard A» schlägt jährlich mit 234 000 Franken zu Buch, die Variante Standard von ca. 240 000 Franken jährlich.
Die ICT-Verantwortlichen, die Ressortchefin Bildung und die Schulleitung empfahlen dem Gemeinderat, die Variante A für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zu genehmigen. In der Diskussion war sich der Rat einig, dass die Variante A zu bevorzugen ist. Das vorliegende Konzept entspricht auch dem Lehrplan 21.
Die Finanzkommission (Fiko) wurde über das ICT-Konzept vorgängig informiert. Diese erstellte einen Mitbericht zuhanden des Rates. Darin erwähnt die Fiko, dass es erfreulich und beispielhaft ist, dass die Bildungsverantwortlichen in der Planungsphase der Fiko transparent und detailliert das neue ICT-Konzept mit den finanziellen Auswirkungen aufgezeigt haben. Fragen wurden offen diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Über den technischen Inhalt und den Beschaffungsumfang wurde keine Empfehlung abgegeben. Es obliegt der Fiko lediglich, den Gemeinderat im Bereich des finanziellen Aufwandes zu beraten. Aufgrund der Präsentation des ICT-Konzepts durch die Verantwortlichen, den vorliegenden Unterlagen und dem Mitbericht der Fiko entschied sich der Rat einhellig für die Variante A.
Ab Juni 2018 beginnt voraussichtlich der Bau des neuen Alpschulhauses II. Während der Baustelle für das neue Schulhaus sollte es unter Berücksichtigung des Baustellenverkehrs und des Schulbetriebs mit dem übrigen Verkehr so wenig Probleme und Konflikte geben wie möglich. Deshalb ist es sinnvoll, die Alpstrasse in dieser Zeit im Einbahnverkehr zu führen und mit einem Fahrverbot mit Zubringerdienst zu belegen.
Bereits bei der Anwohnerinformation im Vorfeld zum öffentlichen Auflageverfahren des Baugesuchs wurde der Wunsch von Nachbarn und Anliegern geäussert, den Baustellenverkehr in der Alpstrasse sinnvoll zu regeln.
Der Rat hat nach sachlich geführter Diskussion beschlossen, die verkehrspolizeiliche Massnahme für die Alpstrasse für die Dauer vom 1. Juni 2018 bis 31. Juli 2019 als Einbahnstrasse ab Liegenschaft Alpstrasse 1 Richtung Westen mit einem Fahrverbot für alle Motorfahrzeuge mit Ausnahme von Velos zu belegen.