Fruchtfolgeflächen
Auf der Gunzger Allmend entsteht eine neue Superwiese

Die Bürgergemeinde will ein 100'000 Quadratmeter grosses Gebiet neben dem Kieswerk aufwerten – dazu wird auch Wald gerodet.

Urs Huber
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Ein Teil des Gebiets in der Gunzger Allmend, die zur Fruchtfolgefläche wird: Die Kurve um das Wäldchen kommt weg, die Strasse wird begradigt.

Ein Teil des Gebiets in der Gunzger Allmend, die zur Fruchtfolgefläche wird: Die Kurve um das Wäldchen kommt weg, die Strasse wird begradigt.

Bruno Kissling

Die Gunzger Bürgerschaft hat derzeit ein Rodungsgesuch laufen. Das nordwestliche Terrain des Grundstücks 851, insgesamt über 100'000 Quadratmeter gross und auf der Gunzger Allmend zwischen Boningen und Härkingen gelegen, erfährt einen Humuseintrag und wird damit zur eigentlichen Superwiese der Güte Fruchtfolgefläche.

«Bodenverbesserung» nennt sich dies im Rodungsgesuch. «Fruchtfolgeflächen» ist in der Schweiz offiziell der verwendete Begriff für landwirtschaftliche Gebiete, die «ackerfähig» sind; das heisst Ackerland, Kunstwiesen und ackerfähige Naturwiesen. Fruchtfolgeflächen sind «die wertvollsten Landwirtschaftsflächen der Schweiz», wie das Bundesamt für Raumentwicklung festhält.

Dort, wo die Superwiese entstehen soll, war einmal Grubengebiet. Aufgefüllt mit minderwertigem Untergrund. Das ganze Grundstück 851 ist noch immer im kantonalen Kataster belasteter Standorte aufgeführt. Der Ablagerungsstandort ist qualifiziert als «belastet und überwachungsbedürftig», aus Gewässerschutzgründen. Man will gemäss Rodungsgesuch «Sickerungen in den Deponiekörper» verhindern. Urs Schläfli, Baupräsident der Bürgergemeinde Gunzgen, sagt:

«Natürlich ist das ein grosses Projekt.»

Er rechnet, alle Bewilligungen vorausgesetzt, nicht vor 2023 mit einem Umsetzungsbeginn, wie er zu verstehen gibt.

Zu den Vorbereitungsarbeiten gehört vonseiten der Bürgergemeinde auch eine temporäre Rodung auf einer Fläche von gut 9100 Quadratmetern. Diese Rodung ermöglicht die Humusierung des ganzen Parzellenbereichs. Die Fläche wir danach wieder aufgeforstet.

Hinzu kommen noch gut 800 Quadratmeter Aufforstungsgebiet, welches auf einer Umlegung des Feldweges fusst. «Der Weg führte dort über eine Kurve, die eigentlich gar nicht notwendig wäre», sagt Schläfli. Die Bürgergemeinde Gunzgen sieht also eine Begradigung des zwischen Waldhütte und Härkingerstrasse verlaufenden Feldweges vor.

Die Ersatzfläche für diese Rodung schliesst einem Ersatzaufforstungsgebiet an, welches 11'000 Quadratmeter umfasst und die Bürgergemeinde quasi stellvertretend für die Kebag, der Kehrichtbeseitigungs AG in Zuchwil, übernimmt. «Dabei handelt es sich um Waldstreifen rund um die Kehrichtverbrennungsanlage im Zuchwiler Emmenspitz, die aufgrund des Neubaus gerodet werden mussten.

Gemäss gesetzlichen Bestimmungen muss dafür eine Ersatzaufforstung geleistet werden», sagt Kebag-Direktor Markus Juchli auf Anfrage. Die Kebag übernimmt die gesamten Kosten für die Vorbereitung der Aufforstungsfläche, die Anpflanzung mit standortsgemässen Waldbäumen und -sträuchern, einen allfälligen Ersatz ausgefallener Pflanzen und die Jungwaldpflege und die Pflege während 40 Jahren. «Das macht pauschal 133'000 Franken aus», sagt Juchli.

Rechtsstreit mit dem Kanton wegen Feldweg

Der zu begradigende Feldweg übrigens ist seit einigen Jahren Streitpunkt zwischen Bürgerschaft und Kanton. Der Weg nämlich wurde widerrechtlich mit einem Asphaltbelag versehen; ein entsprechend nachgereichtes Baugesuch wurde nicht bewilligt, stattdessen hatte das Verwaltungsgericht einen Rückbau des Belages verfügt und diesen bis Ende 2019 verlangt.

Der Rückbau des Belages wurde bislang mit dem Argument verhindert, das angrenzende Terrain werde in den nächsten Jahren aufgefüllt und zumindest teilweise wieder aufgeforstet. Schläfli sagt:

«Da werden mit dem jetzt aufliegenden Vorhaben wohl Hunderte von Lastwagenfahrten über den Weg führen.»

Der Weg werde dann ziemlich ramponiert sein. Die Gelegenheit, dann den Belagsrückbau vorzunehmen.

Wie Simon Willi vom Rechtsdienst des Bau- und Justizdepartementes Ende Januar auf Anfrage dieser Zeitung erklärte, müsse der Asphaltbelag im Rahmen dieser vorgesehenen Arbeiten sicher rückgebaut werden. Dann werde der Verwaltungsgerichtsentscheid umgesetzt.

«Wir erwarten aus Gunzgen demnächst ein Gesuch bezüglich dieser Arbeiten und den damit verbundenen Veränderungen im fraglichen Gebiet», erklärte Willi damals. Das Papier ist jetzt eingetroffen. Die Pläne des Rodungsgesuches liegen noch bis 25. März auf der Gemeindekanzlei Gunzgen auf.