Nach dem Brand auf der alten Holzbrücke hat die Stadt Olten ein Rauchverbot erlassen. Dieses gilt aber vorerst nur für die Sanierungsphase. Die Feuerwehr hingegen würde ein definitives Rauchverbot begrüssen.
«Raucherwaren» sind die Ursache für den Brand auf der alten Holzbrücke vom vergangenen Mittwoch. Nach dieser Mitteilung der Kantonspolizei Solothurn gingen die Wogen vor allem in der Oltner Facebook-Gruppe hoch: Die einen forderten endlich ein Rauchverbot auf der Holzbrücke, andere appellierten an den gesunden Menschenverstand. Diese Diskussionen kamen bereits nach den glimpflicher abgelaufenen Bränden in den vergangenen Jahren auf.
Nun hat die Stadt Olten aber Fakten geschaffen: Sie hat nach der Eröffnung des Notstegs am Mittwoch ein Rauchverbot erlassen.
Dieses gilt vorübergehend während der Sanierungszeit, wie Stadtschreiber Markus Dietler auf Anfrage sagt. «Wir wollen mit den vielen Abdeckungen und offenen Stellen kein Risiko eingehen», sagt er als Begründung. Diese provisorische Massnahme muss der Stadtrat in seiner Sitzung vom nächsten Montag noch absegnen. Für die Zeit nach der Reparatur soll in Abstimmung mit Versicherung und Polizei ein definitives Rauchverbot geprüft und allenfalls auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg eingeführt werden.
Verstösse gegen die Übergangsregelung können auf Basis des Strafgesetzbuches (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Artikel 292) und auf Basis des Reglements über die gemeindepolizeilichen Aufgaben der Stadt Olten (Artikel 4) mit Busse bestraft werden.
Versicherungstechnisch ist noch nicht alles geklärt. Zwar ist die Holzbrücke aufgrund ihres Dachs als Gebäude bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung für 5,9 Millionen Franken versichert, nicht aber beispielsweise die Kosten für den Notsteg in Höhe von 45 000 Franken. Ob hier allenfalls eine andere Versicherung einspringt, ist noch nicht klar. «Sechs Monate konnten wir aber die Holzbrücke angesichts der hohen Frequenzen ohnehin nicht einfach unpassierbar lassen», meint dazu der Stadtschreiber.
Bei der Solothurnischen Gebäudeversicherung sagt Direktor Markus Schüpbach auf Anfrage, dass die schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht genügen, um ein Rauchverbot auf der Oltner Holzbrücke anzuordnen. Dazu müssten zuerst entsprechende Rechtsgrundlagen erarbeitet werden. Die verschiedenen Möglichkeiten müssten nach Wunsch der Eigentümerin, der Stadt Olten, geprüft werden.
Das vorübergehende Rauchverbot nehmen Feuerwehr-Fachleute positiv auf. «Ich würde aber ein definitives Rauchverbot auf der Holzbrücke begrüssen», sagt der Oltner Kommandant Philipp Stierli. In seinen Augen sei es nämlich jederzeit möglich, dass eine Zigarette einen Brand auslösen könne. Letzte Woche sei noch der starke Wind dazugekommen.
Auch der Direktor des Schweizerischen Feuerwehrbandes Swissfire, Urs Bächtold, geht mit der Stadt einig und lobt den schnellen Entscheid, ist aber ebenfalls für ein definitives Rauchverbot. «Der jüngste Brand zeigt, dass ein Rauchverbot auf dieser Brücke offenbar notwendig ist.» Aus Sicht der Feuerwehr befürwortet Bächtold jede Massnahme, die zur Risikominderung für einen Brand führt. «Wir wissen von mehreren Glimmbränden, bei den etwa eine Zigarette dafür verantwortlich war.»
Beim Brand auf der Oltner Holzbrücke käme zudem hinzu, dass sie überdacht sei und so der Boden trocken ist. «Ich kann mir gut vorstellen, dass eine weggeworfene, noch glimmende Zigarette in einen Spalt fällt und dort zusammen mit Staub, Müll und feinen Holzspänen schnell ein Feuer entfacht.»