Felix Wettstein gegen Stadtrat
Personalsteuer: Spätestens bis Ende November muss in Olten Klarheit her

Felix Wettstein, einstiger Oltner Gemeindeparlamentarier, wehrt sich gegen das vom Stadtrat obligatorisch erklärte Referendum.

Urs Huber
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Felix Wettstein will in Olten die Personalsteuer abschaffen; so bleibt vor allem den Menschen mit den tiefsten Einkommen mehr Geld in der Tasche.

Felix Wettstein will in Olten die Personalsteuer abschaffen; so bleibt vor allem den Menschen mit den tiefsten Einkommen mehr Geld in der Tasche.

Gaetan Bally / KEYSTONE

«Nein», sagt Felix Wettstein zur Argumentation des Oltner Stadtrates, warum über eine allfällige Eliminierung der Kopfsteuer beziehungsweise die Einführung eines revidierten Steuerreglements an der Urne befunden werden soll. Weshalb nein? «Die Argumentation der Oltner Exekutive ist nicht stringent», so der einstige Gemeindeparlamentarier und jetzige Nationalrat der Grünen.

Ausgangspunkt dieser Verwerfung: Wettstein hatte im Januar den Stadtrat beauftragt, dem Parlament eine Teilrevision des Steuerreglements vorzulegen. Mit dieser sollte Paragraf 6 (Personalsteuer) aufgehoben werden. Dies würde für die Stadt jährlich Mindereinnahmen von rund 600'000 Franken bedeuten. (Diese Zeitung berichtete mehrfach)

Schwellenwert gilt nach oben und unten

Mit der Etikette «nicht stringent» bezeichnet Wettstein die Praxis, nach welcher das Parlament am 4. Dezember 2014 im Zuge der Entscheide zum Budget 2015 die Personalsteuer von 10 auf 50 Franken erhöht hatte. «Auch damals hatte Olten mehr als 10'000 steuerpflichtige natürliche Personen. Das heisst, die Veränderung hat mehr als 400'000 Franken betragen.»

Der Schwellenwert von 400'000 Franken mit wiederkehrender Auswirkung gemäss Gemeindeordnung, ab dem ein obligatorisches Referendum vorgesehen ist, gilt nach Wettstein nicht nur bei zu erwartenden Mindereinnahmen, sondern auch bei zu erwartenden Mehreinnahmen. Die Formulierung «finanzielle Tragweite» verweise eindeutig auf Veränderung in beide Richtungen.

Felix Wettstein stemmt sich gegen das obligatorische Referendum zur Abschaffung der Personalsteuer.

Felix Wettstein stemmt sich gegen das obligatorische Referendum zur Abschaffung der Personalsteuer.

Alessandro Della Valle / KEYSTONE

Aber: «Warum also wurde der Beschluss vom 4. Dezember 2014, der bereits am 1. Januar 2015 in Kraft trat, nicht der Volksabstimmung unterstellt?», fragt er rhetorisch. Die Antwort sei naheliegend: «Dieser Beschluss wurde bei der Festlegung des Steuerfusses für 2015 gefasst. Das Gemeindeparlament muss gemäss Steuerreglement jährlich den Steuerfuss für das kommende Jahr im Rahmen seiner Beschlüsse zum Budget festlegen. In all den Jahren, als ich dabei war, beschlossen wir in diesem Zug nicht nur die Steuerfüsse für die natürlichen und für die juristischen Personen, sondern auch die Höhe der Personalsteuer, auch wenn diese unverändert blieb.»

Demnach hätten Stadtrat und Parlament die Personalsteuer-Höhe immer als Teilentscheid innerhalb des Beschlusses über das Jahresbudget behandelt. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum – und zwar als Gesamtbeschluss:

«Bei erfolgreichem Referendum gilt vorerst gar kein Budget; eine Volksabstimmung zum Budget gilt nie nur einem Teilbeschluss»,

so Wettstein. Damit erledigt sich für den Nationalrat die Frage, ob eine Veränderung beim Steuerfuss mit einer Tragweite von über 400'000 Franken nicht auch obligatorisch vors Volk gebracht werden muss. «Nein, muss sie nicht, denn Paragraf 23 unserer Gemeindeordnung sagt aus: «Dem Gemeindeparlament stehen folgende nicht übertragbare Beschlüsse zu: (…) c) die Beschlussfassung über die Budgets und den Steuerfuss.»

So zieht Wettstein Bilanz: «Wenn also das Gemeindeparlament am 4. Dezember 2014 mit seinem Entscheid zur Erhöhung der Personalsteuer von 10 auf 50 Franken rechtskonform gehandelt hat, dann darf es auch die Senkung der Personalsteuer von 50 auf 0 Franken beschliessen. Die dazu nötige Reglementanpassung unterliegt dem fakultativen Referendum, nicht dem obligatorischen.»

Der Stadtrat kann der Argumentation Wettsteins nicht folgen, gibt aber auf Anfrage zu verstehen, in der Sache würden vertiefte Abklärungen zwischen Stadt und Kanton laufen. Ende November stimmt das Parlament über den Antrag Wettsteins ab. Bis dahin sollte Klarheit herrschen.