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Der EHC Olten reicht im Fall des tragischen Unfalls um den querschnitsgelähmten Ronny Keller beim Verbandssportgericht Beschwerde ein. Der Einzelrichter entschied, dass Gegenspieler Stefan Schnyder den Unfall nicht verschuldete.
Der EHC Olten reicht Beschwerde gegen das Urteil des Einzelrichters ein: Der Verein möchte ein Verschulden von Gegenspieler Stefan Schnyder nicht vorzeitig ausschliessen.
Der EHCO würde sich vor allem daran stören, dass in der Urteilsbegründung das Verhalten von Ronny Keller als schuldhaft interpretiert werden könne, sagt EHCO-Medienchef Ruedi Trachsel dem Regionaljournal.
Die Beurteilung würde sich allgemein zu einseitig auf das erstellte Gutachten stützen, so die Meinung des EHCO.
EHCO-Verteidiger Ronny Keller verletzte sich Anfang März in der Playoff-Partie gegen Langenthal einen Halswirbel, als er von Stefan Schnyder gecheckt wurde. Der 33-Jährige ist seither querschnittsgelähmt und im Paraplegikerzentrum in Nottwil in Behandlung. (ldu)