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Der Stadtrat schränkt sich selbst ein und will bei stadteigenen Firmen nicht mehr das Präsidium im Verwaltungsrat übernehmen. Diese neuen Richtlinien kommen bei einem Experten gut an, es gibt aber auch leise Kritik.
Die Stadt Olten hat sich Richtlinien für den Verwaltungsrat stadteigener Firmen gegeben. Ab der neuen Legislatur dürfen die Stadträte bei den drei Firmen mit Mehrheits-Beteiligungen der Stadt (Stadttheater Olten AG, Städtische Betriebe Olten und Sportpark Olten AG) nicht mehr Präsident sein oder die Mehrheit der Mitglieder im Verwaltungsrat stellen. Folgen hätten die vom Stadtrat bereits beschlossenen Richtlinien der Public Corporate Governance, also der guten Führung öffentlicher Unternehmen, in einem Fall: Würde die grüne Stadträtin Iris Schelbert wiedergewählt werden, müsste sie ihr Amt als Verwaltungsratspräsidentin der Stadttheater AG abgeben, dürfte aber weiterhin als normales Mitglied Einsitz nehmen.
Kuno Schedler: Olten gehört zu den Städten, welche in der Schweiz nun die Nase vorne hat. Als Aussenstehender merkt man, dass die Stadt sich intensiv mit der Materie befasst hat. Die neuen Richtlinien dürften als Vorbild für andere Städte taugen.
Die diversen Rollenteilungen der Exekutive und wie diesen verschiedenen Abteilungen zugeordnet werden; die Steuerungsinstrumente auf der Stadtrats-, der Parlaments oder der Ebene der Eigentümerstrategie; die Bestimmung der Auf- und Oberaufsicht der öffentlichen Unternehmen oder die Regelung bei einem möglichen Interessenkonflikt. Positiv ist auch, dass Stadträte nicht mehr Präsident des Verwaltungsrats sein dürfen. Diese Regelungen so scharf und präzis formuliert findet man bisher kaum auf kommunaler Ebene.
Der einzige kritische Punkt ist der Satz, dass Mitglieder des Stadtrats oder der Verwaltung in den öffentlichen Unternehmen Einsitz nehmen können, «sofern ein bedeutendes politisches oder strategisches Interesse besteht». Diese Umschreibung ist sehr schwammig und solch ein Interesse kann immer konstruiert werden.
So generell würde ich das nicht sehen. Solange es keinen Interessenkonflikt gibt, ist es die effizienteste Lösung, wenn ein Exekutivmitglied im Verwaltungsrat eines öffentlichen Unternehmens vertreten ist. Es wird dann schwierig, wenn ein Interessenkonflikt offensichtlich ist: Zum Beispiel, wenn das Stadttheater das Budget nicht einhält und der zuständige Stadtrat hin- und hergerissen ist zwischen der Loyalität zur Stadt, welche auf der Einhaltung der Kosten pocht, und dem Stadttheater, das ein attraktives Programm für das Publikum bieten will. Verboten ist es aber letztlich nicht. Zudem ist der Einsitz immer auch das persönliche Risiko eines einzelnen Exekutivmitglieds, weil der mögliche Interessenkonflikt öffentlich und in den Medien thematisiert werden könnte.
Der Stadtrat kann eine aussenstehende Person als Vertreter der Stadt mandatieren, im Verwaltungsrat Einsitz zu nehmen. Es ist sogar möglich, diese Person weisungsgebunden an Sitzungen zu schicken, damit er in einer bestimmten Frage gemäss den Vorgaben der Stadt Einfluss nimmt. Eine andere Möglichkeit sind Eigentümerstrategien mit Zielen, die der Verwaltungsrat einhalten muss und kontrollierbar sind. Diese müssten in meinen Augen aber nicht unbedingt in Zahlen messbar sein. Wichtiger ist, dass die Stadt in einer Eigentümerstrategie grundsätzlich sagt, wieso sie ein Stadttheater führt oder ein eigenes Energieunternehmen wie die Städtischen Betriebe Olten. Gehts um Subventionen, ist es geschickter, dass die Stadt mit den Empfängerorganisationen Leistungsvereinbarungen abschliesst, die eingehalten werden müssen.
Weil es sich bei öffentlichen Unternehmen eigentlich um Volksvermögen handelt, sollte die Eigentümerstrategie, also welches der Zweck dieser Firma für die Stadt ist, öffentlich zugänglich sein. Die grosse Frage ist eher, wer diese ausarbeitet. Da bin ich der Meinung, dass der Stadtrat als Eigentümer-Vertreter dies tut und das Papier dem Parlament zur Kenntnis vorlegt. Die Parlamentarier können dann via Diskussion oder Vorstössen entsprechend Einfluss nehmen, wenn ihnen etwas nicht passt. Leistungsvereinbarungen hingegen müssten im Parlament, der Budgetbehörde, verhandelt werden.
Kuno Schedler ist Professor für Betriebswirtschaftlehre mit Fachrichtung Public Management an der Universität St. Gallen und Leiter des Forschungszentrums für Public Management und Governance.