Amtsgericht Olten-Gösgen
Er legte in einem Keller Feuer – waren Menschenleben gefährdet?

Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen muss sich ein Mann verantworten, der in Olten in einem Keller Feuer legte. Es handle sich um Brandstiftung, argumentierte die Staatsanwaltschaft, und forderte 44 Monate Gefängnis. Er habe nur «gezeuselt», es handle sich um Sachschaden, meinte die Verteidigung und forderte einen Freispruch.

Raphael Karpf
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Im Keller dieses Gebäudes legte der Beschuldigte Feuer.

Im Keller dieses Gebäudes legte der Beschuldigte Feuer.

Bruno Kissling

Ein Frühlingsabend vor knapp fünf Jahren, Schauplatz Olten. U. H.* ist zu Besuch in einem Block, in dem er noch bis vor einem Jahr gewohnt hat. Damals war es zum Streit mit der Verwaltung gekommen, ihm wurde gekündigt. An besagtem Frühlingsabend besucht U. H. einen der Bewohner. Es fliesst Alkohol. Im Gespräch fällt das Stichwort Verwaltung. Diese bekommt ordentlich ihr Fett weg. Gegen Mitternacht verlässt U. H. die Wohnung. Doch anstatt nach Hause zu gehen, steigt er in den Keller. Dort zündet er eine Rolle Baufliess an. Ein (Glimm-)Brand mit starker Rauchentwicklung entsteht. Danach geht er einen Raum weiter und versucht, einen zweiten Brandherd zu legen, erfolglos. Anschliessend verlässt er das Gebäude und geht nach Hause. Zu Schaden kommt zum Glück niemand. Der Rauch wird entdeckt, die Feuerwehr findet bei ihrem Eintreffen einen Glimmbrand vor und kann diesen löschen.

So weit so klar. Doch wieso legte er den Brand? Und wie schlimm war das Ausmass tatsächlich? Darüber herrschte beim Prozess vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen grosse Uneinigkeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Und entsprechend weit klafften deren Anträge auseinander.

Grosse Differenzen

Für die Staatsanwaltschaft war der Fall klar. Der Angeklagte wusste genau, was er tat. Er habe bewusst in Kauf genommen, dass durch das Feuer die Bewohner zu Schaden kommen könnten. Das würde allein die Tatsache zeigen, so der Staatsanwalt, dass er das Feuer mitten in der Nacht legte. In einer Zeit also, in der er nicht damit rechnen konnte, dass sich jemand per Zufall im Treppenhaus aufhalten und das Feuer entdecken würde. Ausserdem habe er, nachdem er das Feuer gelegt hatte, das Gebäude verlassen, ohne sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommen würde. Entsprechend hoch fällt der Antrag der Staatsanwaltschaft aus: 44 Monate Freiheitsstrafe, unbedingt.

Ganz anders sah es die Verteidigung. Sie argumentierte, die Staatsanwaltschaft habe das Anklageprinzip verletzt. Die Anklage sei widersprüchlich, daraus würde nicht klar hervorgehen, was genau dem Angeklagten vorgeworfen werden. «Und das hat System», so der Vorwurf des Verteidigers. Alleine schon deshalb müsse ein Freispruch erfolgen. Dieses Statement nahm der Staatsanwalt kopfschüttelnd zur Kenntnis. «Die Anklageschrift ist klar», so seine Antwort.

«Keine Brandstiftung»

Auch inhaltlich interpretierte der Verteidiger die Geschehnisse anders als die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe keine Menschenleben gefährden wollen. Er habe im Keller etwas «gezeuselt», um der Verwaltung zu schaden. Das Feuer sei jederzeit unter Kontrolle gewesen. Und als der Angeklagte das Gebäude verlassen habe, habe das Baufliess nur noch geglimmt. Deshalb würde es sich auch nicht um Brandstiftung, sondern um Sachbeschädigung handeln. Entsprechend forderte er einen Freispruch.

44

Monate Freiheitsstrafe, unbedingt, fordert die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Vorwurf der versuchten, qualifizierten Brandstiftung. Die Verteidigung hingegen verlangt einen Freispruch.
Das Urteil erfolgt in den nächsten Tagen. (rka)

Welche Version kommt der Wahrheit näher? Die Befragung von U. H. durch Amtsgerichtspräsidentin Barbara Hunkeler brachte nicht wirklich Licht ins Dunkel. Es tue ihm Leid, betonte der Angeklagte mehrfach. Er habe nie jemandem schaden wollen. Ansonsten flüsterte er einsilbige Antworten in den Raum, immer wieder unterbrochen von langen Phasen des Schweigens. Konkrete Fragen der Richterin beantwortete er oftmals mit «Ich weiss es nicht» oder «Das ist schon so lange her». So konnte er zum Beispiel nicht beantworten, wieso er gerade zu diesem Zeitpunkt Feuer legte, oder ob er auf dem Nachhauseweg über die Konsequenzen nachgedacht hätte.

Viele Fragezeichen

Die Antworten schienen die Richterin nicht wirklich zufriedenzustellen. «Man muss nicht allzu weit denken, um auf die Idee zu kommen, dass bei dieser Tat Menschen geschädigt hätten werden können. Sie haben riesiges Glück gehabt», kommentierte sie etwa.

Gleichzeitig wurde der Angeklagte auch für andere Delikte angeklagt. Für Diebstahl, mehrfache Drohung oder Führen eines Lieferwagens trotz entzogenem Führerausweis etwa. Insgesamt neun Punkte umfasste die Anklageschrift.

Auch in diesen Punkten gab es grosse Differenzen zwischen Anklage und Verteidigung: Der Staatsanwaltschaft forderte zusätzlich zu den 44 Monaten Gefängnis insgesamt 180 Tagessätze à je 100 Franken. Zudem Schadenersatz zugunsten der Gebäudeversicherung in der Höhe von knapp 15 000 Franken und auch die Übernahme Prozesskosten, die sich auf mehrere tausend Franken belaufen. «Der Beschuldigte hält sich an Normen, die ihm gerade passen. Er ist aufbrausend und unreif. Details und Motive werden verdrängt und beschönigt», so das unschöne Bild, welches die Staatsanwaltschaft zeichnet.

Es sei eine einmalige Dummheit gewesen, so der Angeklagte. «Ich zeige grosse Reue. Es kommt nie wieder vor.» Entsprechend glimpflich soll er laut Antrag der Verteidigung davonkommen: mit insgesamt 15 Tagessätzen und der Schadenersatzzahlung an die Gebäudeversicherung. Die Prozesskosten soll der Staat tragen. Das Urteil ergeht in den nächsten Tagen.

*Name geändert