Kommentar
Nach Nein des Verwaltungsgerichts: Der neue Gestaltungsplan von Olten SüdWest gehört vor Bundesgericht

Der überarbeitete Gestaltungsplan für Olten SüdWest fällt beim Verwaltungsgericht durch. Nun soll das Bundesgericht über den Fall entscheiden, schreibt Fabian Muster in seinem Kommentar.

Fabian Muster
Fabian Muster
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Wie geht es weiter mit dem Gestaltungsplan Olten Südwest?

Wie geht es weiter mit dem Gestaltungsplan Olten Südwest?

Bruno Kissling

Nach dem Abschluss der ersten Überbauung in Olten SüdWest war bald einmal klar, dass die nächsten 13 Baufelder nicht gleich eintönig aussehen dürfen, um das 24 Hektaren grosse Entwicklungsgebiet nicht zu einem architektonischen Schandfleck verkommen zu lassen. Der Stadtrat hat mit der Arealeigentümerin richtigerweise Hand in Hand einen neuen Gestaltungsplan ausgearbeitet, um flexiblere Bauten zuzulassen. Dieser Prozess wurde auch vom Kanton eng begleitet. Somit ist das überraschende Urteil des Verwaltungsgerichts – übrigens nur ein paar Monate nach dem Njet zur Verkehrsanbindung Thal trotz Volks-Ja – nicht nur eine Schlappe für Stadt und Arealeigentümerin, sondern auch für den Kanton.

Eine Privatperson könnte nun dafür sorgen, dass die Bemühungen der vergangenen sechs Jahre vergeblich sind – und Olten beim Entwicklungsgebiet, das von Anfang an nicht unter einem guten Stern stand, auf Feld 1 zurückgeworfen wird. Das hiesse: Der Gestaltungsplan aus dem Jahr 2008 bliebe gültig; weitere uniforme Bauten wie die bisherige wären möglich. Auch eine Zone für öffentliche Bauten für ein neues Schulhaus – das Land erhielt die Stadt von der Grundeigentümerin kostenlos – sind im alten Gestaltungsplan nicht ausgeschieden. Das kann niemand wollen. Daher: Der Fall Olten SüdWest gehört zur abschliessenden Beurteilung vor Bundesgericht.