Elektroschrott
Sens eRecycling und Swico: Zwei Recyclingsysteme kümmern sich um die Entsorgung von Elektrogeräten in der Schweiz

Mit der Vorgezogenen Recyclinggebühr werden zwei nicht gewinnorientierte Systeme finanziert. Ohne sie wäre die Schweiz nicht auf den Spitzenplätzen im Elektrorecycling.

Felix Ott Jetzt kommentieren
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Der schweizerische Wirtschaftsverband der ICT- und Onlinebranche kümmert sich um das Recycling der Unterhaltungs-, Büro- und Kommunikationselektronik.

Der schweizerische Wirtschaftsverband der ICT- und Onlinebranche kümmert sich um das Recycling der Unterhaltungs-, Büro- und Kommunikationselektronik.

Aladin Klieber (Archiv)

Je nach Art des Geräts sind die Recyclingsysteme der Stiftung Sens eRecycling oder des schweizerischen Wirtschaftsverbands der ICT- und Onlinebranche (Swico) für die Rücknahme der Geräte zuständig.

Sens eRecycling organisiert das Recycling elektrischer und elektronischer Haushaltsgeräte, Spielwaren sowie Leuchtmittel. Letztere wurde bis vorher von der Stiftung Licht Recycling Schweiz entsorgt, bis diese 2021 mit der Sens eRecycling fusionierte. Swico Recycling hingegen ist zuständig für ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Büro und Kommunikation.

Die Aufteilung auf zwei Systeme hat historische Gründe. In den Anfangsjahren des institutionalisierten Recyclings wurden mehrere Systeme aufgebaut, um die Nähe zu den jeweiligen Branchen zu gewährleisten.

Finanziert durch Verbraucherinnen und Verbraucher

Beim Kauf von Elektro- oder Elektronikgeräten fällt in der Schweiz eine vorgezogene Recyclinggebühr an. So finanzieren sich die nicht gewinnorientierten Systeme.

Seit 1998 ist die Rücknahme- und Recyclingpflicht gesetzlich verankert. Dadurch müssen Schweizer Händler, Hersteller und Importeure ausgediente Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, kostenlos zurücknehmen. Dies gilt auch, wenn Kundinnen und Kunden kein neues Gerät kaufen.

Die beiden Systeme haben immer mehr mit dem steigenden Einkaufstourismus zu kämpfen. Bei einem Kauf im Ausland fällt die vorgezogene Recyclinggebühr nicht an, die Geräte werden jedoch trotzdem in den Schweizer Kreislauf zugeführt, was zu einem Defizit führt.

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