Die Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Stadtpark als Bauherr muss eine erfolgte Arbeitsvergabe widernehmen. Statt einer hiesigen Firma kommt eine Auswärtige zum Zug, die eigentlich wegen angeblicher Submissionswidrigkeit ausgeschlossen worden war.
«Natürlich ist das unangenehm», sagt Peter Marti, Mitglied der siebenköpfigen Verwaltung der Genossenschaft Alters- und Pflegeheim Stadtpark. Im jüngsten Amtsblatt nämlich hatte just diese Genossenschaft als Bauherrschaft den Widerruf einer Arbeitsvergabe zu publizieren; und zwar auf Anordnung des Verwaltungsgerichts.
Was war geschehen? Bekanntlich wird das Alters- und Pflegeheim Stadtpark in den nächsten Monaten saniert und im Zuge dieses Projekts waren im April dieses Jahres Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten rund um die Belüftung im offenen Verfahren ausgeschrieben worden.
Neun Anbieter hatten ihre Offerten fristgerecht eingereicht, darunter auch die hiesige Riggenbach AG sowie die BB Projektleitungen GmbH aus Herznach. Erstgenannte sollte den Zuschlag bekommen, zweitgenannte wurde wegen angeblicher Submissionswidrigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Warum? «Der für die Offertbeurteilung zuständige Ingenieur taxierte das von der BB Projektleitungen GmbH angebotene Fabrikat als submissionswidrig», sagt Marti. «Wie sich zeigen sollte – irrtümlich», schiebt er hinterher.
Was haben wir falsch gemacht?
Diese Widrigkeit jedenfalls wurde der fraglichen Firma aus Herznach Anfang Juli schriftlich mitgeteilt. Zur Überraschung der Aargauer. «Wir wollten unbedingt wissen und gezeigt bekommen, was an unserem Angebot submissionswidrig sein soll», meint Bruno Bunkofer, Geschäftsführer der erst ausgeschlossenen BB Projektleitungen GmbH. Das zu erfahren sei doch im ureigensten Interesse seiner Firma.
«Schliesslich gehts darum, künftig Fehler zu vermeiden», so der Geschäftsführer weiter, der damals noch gar nicht ahnte, dass mit seiner erfolgreichen Intervention auch gleich noch der Auftrag an Land gespült würde. «Wir wussten damals gar nicht, wo wir mit unseren eingereichten Preisen standen», erklärt der Geschäftsführer. Jedenfalls trafen sich Bunkofer und die im Auftrag der Bauherrschaft agierenden Generalplaner zur Aussprache.
«Bei der wurde schnell klar, dass uns kein Fehler unterlaufen war, denn Fabrikatsvorschriften in Ausschreibungen sind gar nicht zulässig, sofern das alternativ angebotene Fabrikat dieselben Anforderungen erfüllt wie das in der Ausschreibung als Beispiel angeführte», weiss Bunkofer. Der erkannte Lapsus sei den Verantwortlichen sehr peinlich gewesen, sagt er. Und: «Uns wurde versichert, dass damit kein Grund mehr vorliege, aus dem Verfahren ausgeschlossen zu sein.» Ob er hinter dem Vorfall allenfalls eine bewusst eingegangene Strategie auf der Vergabeseite vermute, lässt er unbeantwortet. Er sagt lediglich: «Wir wissen, dass diesbezüglich mehrere Ausschlussverfügungen ausgesprochen wurden.»
Ans Verwaltungsgericht gelangt
Trotz dieser Zusage gelangte Bunkofer mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Im Grunde genommen unnötig? «Ja, wissen Sie, sagen kann man alles. Das bedeutet aber nicht, dass Versprochenes in die Tat umgesetzt wird», erklärt er diesen juristischen Schritt.
Das Verwaltungsgericht wurde aktiv. Auf dessen Aufforderung, die fraglichen Papiere seien einzureichen, reagierte die Bauherrschaft umgehend und liess die Angelegenheit ebenfalls juristisch prüfen. Marti: «Die interne Abklärung ergaben, dass die seinerzeitige Beurteilung irrtümlich geschah und somit nicht regelkonform war.» Die logische Folge dieses Umstandes: Die BB Projektleitungen GmbH war wieder im Rennen und – hatte just die Offerte eingereicht, die als am wirtschaftlich günstigsten zu beurteilen war. Marti: «Die Offerte aus Herznach lautete auf rund 550 000 Franken, jene der Riggenbach AG lag mehr als 100 000 Franken oder 20 Prozent über derjenigen des auswärtigen Anbieters.»
Zwar hatte die Bauherrschaft in ihren Zuschlagkriterien durchaus noch andere Punkte wie etwa Fachpersonal oder Referenzen formuliert und die Gewichtung der effektiven Offerthöhe auf 60 Prozent festgelegt, aber einen Unterschied von 20 Prozent liess sich nicht mehr rechtfertigen. «Bei einer Vergabesumme von über einer halben Million Franken fällt die Differenz von einem Fünftel doch markant ins Gewicht», so Marti, «auch wenn man mit der Riggenbach AG bislang sehr gut zusammengearbeitet hat.»
Also blieb der Bauherrschaft nichts anderes übrig, als die am 8. Juli an die Riggenbach AG erteilte Arbeitsvergabe auf Anordnung des Verwaltungsgerichts zu widerrufen. Die gleichentags verhängte Ausschlussverfügung der BB Projektleitungen GmbH wurde ebenfalls widerrufen und die Arbeitsvergabe neu geregelt. Der Zuschlag, wie im Amtsblatt Nr. 30 vom 25. Juli 2014 publiziert, wurde an die BB Projektleitungen GmbH im aargauischen Herznach erteilt. Zwischenzeitlich hat diese ihre Beschwerde bei Gericht zurückgezogen, nachdem offiziell bestätigt war, wieder im Rennen zu sein.
Erstmalig für mich
«Für uns war der Widerruf logischerweise keine erfreuliche Sache», erklärt Peter Eggimann, Geschäftsführer der Riggenbach AG, der in Sachen Widerruf einer Arbeitsvergabe eine Premiere erlebte. «Ja, das ist für mich absolut neu», meint er. Ob die Riggenbach AG allenfalls Beschwerde gegen diesen Bescheid erheben wird, lässt er offen, schiebt aber hinterher, dass Qualität eben ihren Preis habe.
Während die Riggenbach AG seit mehr als 50 Jahren und aktuell mit rund 140 Mitarbeitenden am Markt tätig ist, besteht Bunkofers Firma seit knapp zwei Jahren und zählt nach Angaben des Firmengründers derzeit sechs Festangestellte, 20 freie Mitarbeitende und bildet zudem keine Lehrlinge aus. «Die Lehrlingsausbildung ist das A und O eines Berufsstandes», sagt Bunkofer zu diesem Umstand. Aber er wolle qualifizierte Lehrlinge und nicht einfach Lehrlinge um der Lehrlinge Willen ausbilden. «Finden wir geeignete Bewerber, so werden wir die Ausbildung umgehend an die Hand nehmen», meint er ohne Umschweife.
Zuvor aber werden die Arbeiten in Olten angegangen. Zudem warten weitere Projekte. Den jüngsten Zuschlag hat die BB Projektleitungen GmbH erst Ende vergangenen Monat von der ETH Zürich erhalten: Offertumfang dort: 1,427 Mio. Franken.