Kantonsspital Olten
Ein Patient erhielt eine Strafanzeige, weil er zu lange auf dem Notfallparkplatz parkiert hat

Wer am Kantonsspital Olten zu lange einen Notfallparkplatz nutzt, muss mit Folgen rechnen; aber nicht in jedem Fall.

Urs Huber
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Die Notfallparkplätze beim Kantonsspital Olten sorgen gelegentlich für Unmut.

Die Notfallparkplätze beim Kantonsspital Olten sorgen gelegentlich für Unmut.

Hans Peter Schäfli

Der 24. Oktober wird A. S. aus O.* in Erinnerung bleiben; bis auf den heutigen Tag hadert er mit den Geschehnissen von damals. Was war passiert? An jenem Tag fuhr er sich selbst als Notfallpatient ans Kantonsspital Olten, stellte seinen Wagen auf einen der Notfallparkplätze und begab sich in Behandlung. Dass der Wagen lediglich eine Viertelstunde dort parkiert bleiben durfte, wurde insofern hinfällig, als dass der Aufenthalt von S. in der Notfallabteilung deutlich länger dauerte.

Ein Papier sorgt für Aufregung

Als er zurückkam, steckte ein Papier zwischen Scheibenwischer und Frontscheibe; eine sogenannte Umtriebsverfügung, ausgestellt durch den vom Kantonsspital Olten beauftragen Sicherheitsdienst. Grund: Sein Wagen stand mehr als die besagte Viertelstunde auf dem Notfallparkplatz. 20 Franken wog die Verfügung schwer, ein Betrag, den S. innert 10 Tagen zu begleichen hätte. Was S. aber nicht machte und auch keine Einsprache gegen die Ordnungsverfügung erhob; jedenfalls nicht fristgerecht. Erst Mitte Dezember liess er den Sicherheitsdienst des Kantonsspitals wissen, er sei im Ausland gewesen und habe deshalb nicht früher Stellung nehmen können. Er bitte darum, die Verfügung zu stornieren. Allerdings war das vergebliche Liebesmüh.

Denn zu einen war die 30-tägige Einsprachefrist ungenutzt verstrichen und auch die Bemühungen des Sicherheitsdienstes, beim Halter des Fahrzeuges nachzufragen, schlugen fehl. S. hatte nämlich die Halterdaten seiner Autonummer sperren lassen. «Deswegen war uns auch nicht möglich, Ihnen eine Mahnung zukommen zu lassen», schreibt der Sicherheitsdienst an S. Zum andern liege bei gesperrten Nummern die Pflicht eben beim Halter selbst, die Umtriebsentschädigung zu entrichten oder Einsprache dagegen zu erheben. «Wie soll der Kontrolleur wissen, ob der Fahrzeughalter ein Patient im Notfall ist?», argumentiert der Sicherheitsdienst. «Ohne Halterdaten, welche in diesem Fall nicht nachgefragt werden konnten, können auch keine Daten mit der medizinischen Abteilung verglichen werden», sagt Hannes Trionfini, Mediensprecher der Solothurner Spitäler AG auf Anfrage. S. gibt zu verstehen, dass ihn grundsätzlich das Büssen von Haltern im Notfallbereich störe, welche ihr Fahrzeug auf einem entsprechenden Parkfeld abstellen. «Das hat mit Kundenfreundlichkeit nichts zu tun», sagt er. In anderen Spitälern werde diese Frage viel liberaler und unkomplizierter gelöst. Trionfini erklärt, die Kontrollen seien strikt und würden regelmässig durchgeführt. «Es geht dabei auch um die Bemühung, die Parkplätze zielgerecht zur Verfügung stellen zu können; deren Zahl ist die ja nicht unbeschränkt.»

Umtriebsentschädigung wird zur Strafanzeige

Mittlerweile ist aus der Umtriebsentschädigung eine Strafanzeige geworden. Das hat der Sicherheitsdienst der Spitäler AG Herr S. wissen lassen. Für den ist klar, dass auf der Rückseite der Umtriebsentschädigung eine Rechtsmittelbelehrung zu lesen steht. Beachtet hat er sie aber nicht. «Ich war wirklich wütend», sagt er auf Anfrage. Und holt zum nächsten Vorhalt aus: «Es gibt in der Spitalorganisation auch null Koordination diesbezüglich.» S. wartet nun auf den Fortgang der Geschichte. «Wahrscheinlich werde ich der Staatsanwaltschaft Auskunft geben müssen über die damalige Situation», erklärt er in der Hoffnung, er komme ungeschoren davon.

Dass es auch anders geht, beweist die Geschichte eines Vaters, der mit seinem Kind ebenfalls per Auto in den Notfall fuhr, ebenfalls längere Zeit seinen Wagen stehen liess und deswegen auch mit einer Umtriebsentschädigung belegt wurde. Allerdings machte dieser besagt Vater von seinem Einspracherecht per Mail Gebrauch, schilderte die Situation in vier, fünf Sätzen und schrieb am Schluss: «Ich erhebe dagegen nun Einsprache und bitte Sie, die Entschädigung von 20 Franken aufgrund der geschilderten Situation aufzuheben.» Die Antwort: «Selbstverständlich sind wir in begründeten Situationen bereit, die Umtriebsentschädigung zurückzuziehen. Wir haben diese storniert», so das Sekretariat Sicherheitsdienst.

*Name der Redaktion bekannt