Der Zonen- und Gestaltungsplan der Ziegelfeldstrasse-Bleichmattstrasse in Olten wurde überarbeitet.
Was vom 20. Oktober bis 20. November 2017 in Olten öffentlich aufgelegen und letzten Endes vier Einsprachen hervorgerufen hatte, ist jetzt null und nichtig: der Zonen- und Gestaltungsplan Ziegelfeldstrasse-Bleichmatt-strasse nämlich. Grund: Im Rahmen einer Begehung mit einer der vier Einsprecherparteien, an welcher auch der kantonale Denkmalpfleger Stefan Blank zugegen war, wurde Ende April 2018 erkannt: Der aufgelegte Gestaltungsplan trägt dem Umgebungsschutz der St. Martinskirche zu wenig Rechnung.
Aufgrund der Profilierung wurde sichtbar, dass der südliche Baukörper entlang der Bleichmattstrasse in den Kolonnadenbereich des Kirchenvorplatzes zu liegen kommt. Folge: Das Amt für Denkmalpflege und Archäologie erklärte, aufgrund der Beeinträchtigung der Pergola sei eine Anpassung des Gestaltungsplanes notwendig.
Dies wiederum veranlasste die städtischen Baubehörde, in Solothurn nachzufragen, weshalb denn dieser denkmalpflegerische Aspekt nicht in den kantonalen Vorprüfungsbericht eingeflossen sei. Das Amt für Raumplanung reagierte mit der Rückmeldung, dass «die Stellungnahme der Denkmalpflege fälschlicherweise nicht in den Vorprüfungsbericht eingeflossen» sei. Und: Das Schreiben der Denkmalpflege verstehe sich deshalb ergänzend zum Vorprüfungsbericht. Was so viel heisst wie: Die Forderung nach einer Überarbeitung sei bindend.
So wurde das ganze Verfahren gestoppt und in Übereinstimmung mit den betroffenen Grundeigentümern eine Neuauflage beschlossen. «Das bedeutet vielleicht eine Verzögerung der Prozesse von drei bis sechs Monaten», sagt Kurt Schneider, Leiter der städtischen Direktion Bau. Immerhin: Im Zuge der Neuauflage kam die Bauherrschaft zur Überzeugung, sich der Verkehrsthematik neu anzunehmen.
Folge davon: War im ersten Auflageverfahren noch vorgesehen, die Überbauung einzig und allein über die Bleichmattstrasse zu erschliessen, so ist nun die Zufahrt über die Bleichmattstrasse und die Wegfahrt über die Grundstrasse vorgesehen.
Somit ist das erste Verfahren der öffentlichen Auflage nichtig. «Die Einsprechenden der ersten öffentlichen Auflage werden über den Abbruch des Verfahrens orientiert; gleichzeitig werden die damaligen Einsprachen abgeschrieben», lautet der Beschluss des Stadtrates. Gleichzeitig gibt er das Dossier Teiländerung im Zonen- und Gestaltungsplan zur öffentlichen Auflage frei. Dieses wird in den nächsten zwei bis drei Wochen im Stadthaus neu aufgelegt.