Olten
«Drohenden Schaden abwenden»: Stadtrat reagiert auf Beschwerde gegen Notbudget-Beschlüsse

«Die Exekutive muss auch in einer budgetlosen Zeit die Kompetenzen haben, drohenden Schaden von der Gemeinde abwenden zu können». Dies betont der Stadtrat von Olten als Reaktion auf eine Beschwerde gegen seine Beschlüsse im Rahmen des Notbudgets.

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Der Stadtrat steht in der Kritik. (Archiv)

Der Stadtrat steht in der Kritik. (Archiv)

Bruno Kissling

SVP-Kantonsrat Rolf Sommer hat letzte Woche eine Beschwerde gegen die Investitionen von knapp fünf Millionen Franken eingereicht, welche der Stadtrat in seiner Sitzung vom 15. April trotz Notbudget beschlossen hat. Bereits in der damaligen Berichterstattung kam Stadtpräsident Martin Wey zu Wort und sagte, dass der Stadtrat bisher davon ausgegangen sei, dass die Regierung auch im budgetlosen Zustand einen «politischen Ermessensspielraum» habe. Die Beschwerde hat zudem aufschiebende Wirkung für die in Einzelentscheiden beschlossenen Ausgaben. Wey sagte vergangene Woche gegenüber dieser Zeitung, dass gewisse Arbeiten bereits ausgelöst worden wären. Nun heisst es aus dem Stadthaus, dass die Umsetzungen gestoppt sind respektive im Stoppen begriffen sind.

Am Montagnachmittag hat der Stadtrat nun zusätzlich mit einer Mitteilung auf die Beschwerde reagiert. Er schreibt, dass «die Exekutive auch in einer budgetlosen Zeit die Kompetenzen haben muss, drohenden Schaden von der Gemeinde abwenden zu können.» Sollte nämlich die vergangene Woche beim Amt für Gemeinden eingegangene Beschwerde gegen stadträtliche Beschlüsse zum Notbudget erfolgreich sein, wird nach Ansicht des Stadtrats deren zentrale Aufgabe, sich für das Wohl Oltens einzusetzen und Schaden von ihr abzuwenden, «ganz wesentlich infrage gestellt».

Der Stadtrat erklärt, er habe an verschiedenen Sitzungen seit Mitte Dezember 2018 jeweils nach intensiven Diskussionen unter anspruchsvoller Abwägung umfassender Gesichtspunkte Beschlüsse im Rahmen des Notbudgets gefällt. Dabei habe sich jeweils auch die Frage der Folgen gestellt, welche ein Verzicht der betreffenden Ausgabe mit sich bringt. Massgebend sein könnten dabei unter anderem die Anzahl der vom Verzicht betroffenen Personen, der Schaden, welchen der Verzicht auf die Stadt haben wird oder potenzielle Gefahren.

Zur Beurteilung von anstehenden Ausgaben habe der Stadtrat Richtlinien für die Verwaltung und für sich selber verfasst. Im Rahmen dieser Richtlinien, welche Handlungsempfehlungen und keine exakte Vorgabe darstellten, müssten über gebundene Ausgaben hinaus auch «politische Ermessensentscheide» möglich sein, sei doch der Stadtrat für die Attraktivität der Stadt Olten und auch für deren Entwicklung und Aussenwirkung verantwortlich. «Wachsender Zeitdruck entsteht auch dadurch, dass bei weiteren Verzögerungen in einigen Fällen neuer Schaden zu entstehen droht, etwa beim Weglassen von Deckbelägen auf sonst fertiggestellten Strassenstücken oder in Form von finanziellen Schäden bei neuen Submissionen.» Nicht zuletzt aufgrund seines detaillierten Einblicks stehe der Stadtrat in der Verantwortung, Schaden von der Stadt Olten abzuhalten.
Kritik am Amt für Gemeinden
Werde die Beschwerde gegen die Beschlüsse generell angenommen, seien die Exekutive und damit auch die Gesamtgemeinde in ihrer Entwicklung gelähmt, heisst es weiter. In Bereichen mit intensivem Vorbereitungsbedarf wie dem Bauwesen würde dies bedeuten, dass «das Jahr in Sachen Investitionen praktisch gelaufen ist, wenn gegen das Budget erfolgreich das Referendum ergriffen und es bei der Volksabstimmung dann abgelehnt wird». Das könne man sich jedoch als Stadt wirtschaftlich und imagemässig nicht leisten.

Der Stadtrat kritisiert zudem das Amt für Gemeinden: Dieses habe schon – bevor es die Stadt Olten als Beschwerdegegnerin offiziell informiert habe – in einem laufenden Verfahren gegenüber den Medien Auskünfte erteilt. (sko/fmu)