Nach dem Brand im Jahr 2015, wurde ein Arbeiter wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuerbrunst angeklagt. Das Warten auf ein Urteil geht knapp drei Jahre nach dem «Aarepark»-Brand weiter.
Juli 2015. Feuerbälle schiessen vom Dach des «Aarepark»-Neubaus in die Luft. Die Ursache sind explodierende Gasflaschen. Schnell greift das Feuer auch untere Geschosse und Nachbarhäuser an, deren Bewohner evakuiert werden müssen.
Eine riesige schwarze Rauchsäule steigt über Olten in den Himmel. Grund für die massive Rauchentwicklung ist die Arbeit mit Bitumen, einem aus Erdöl gewonnenen teerigen Isoliermaterial. Mit dem brennbaren Stoff wurde auf dem Dach des Neubaus gearbeitet. Jetzt steht er in Flammen.
Die Einsatzkräfte der Feuerwehr versuchen den Brand, der auch international für Schlagzeilen sorgt, zu löschen. Erst zwei Stunden nach dem Ausbruch haben sie das Feuer unter Kontrolle. Verletzt wird glücklicherweise niemand.
Zwei Wochen später hat die Polizei die Ermittlungen zur Brandursache abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Solothurn eröffnet daraufhin ein Verfahren wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst gegen einen an der Baustelle beteiligten Arbeiter.
Er soll den Brand durch eigenes Fehlverhalten verursacht haben. Bei einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Schon damals gab die Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft Solothurn Cony Zubler zu Protokoll, dass dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Mittlerweile sind 2 Jahre und 9 Monate vergangen.
Tage dauert ein durchschnittliches Verfahren in der Schweiz laut «Handelszeitung». Damit ist die Schweiz im internationalen Vergleich unter den Top 10. Der Oltner Fall trübt diese gute Bilanz.
Auf Anfrage teilt Zubler mit: «Das Verfahren ist nach wie vor hängig.» Warum mahlen die Mühlen hier so langsam? «Ein Brand dieser Grössenordnung bedarf eingehender Abklärungen», sagt Zubler.
Die Staatsanwaltschaft habe entsprechende Ermittlungen getätigt und unter anderem ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Nach Vorliegen des Gutachtens hatten die Parteien die Möglichkeit, Ergänzungsfragen einzureichen, über welche die Staatsanwaltschaft nun zu befinden habe. «Dies wird wiederum eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen», so Zubler.
Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der grossen Falllast gezwungen ist, eine Priorisierung der Strafuntersuchungen vorzunehmen. Dies hat dazu beigetragen, dass gewisse Verfahrenshandlungen im «Aarepark»-Brandfall zugunsten dringlicherer Geschäfte (wie z.B. Haftfälle) aufgeschoben wurden. Den Zeitpunkt des Verfahrensabschlusses kann die Staatsanwaltschaft deshalb noch nicht nennen.