Olten
Die Tempo-30-Zone wird nun flächendeckend Wirklichkeit

Nachdem das neue Verkehrsregime in der Innenstadt mit Begegnungszone und Tempo-30-Zone im vergangenen Juli eingeführt wurde, wird die bereits 2006 vom Parlament beschlossene Tempo-30-Zone auf der rechten Aareseite vervollständigt.

Urs Huber
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Grün markiert sind bestehende Zonen für Tempo 30, rot gefärbt sind jene, die neu hinzugekommen sind, Blau markiert schliesslich ist die Begegnungszone.zvg

Grün markiert sind bestehende Zonen für Tempo 30, rot gefärbt sind jene, die neu hinzugekommen sind, Blau markiert schliesslich ist die Begegnungszone.zvg

mc

Nachdem die Tempo-30-Zone in allen Wohnquartieren der Stadt Olten eingeführt worden war, beschloss das Gemeindeparlament im September 2006, Tempo 30 auch in den Zentrumsbereichen beider Aareseiten einzuführen. Mit der Umsetzung wurde indessen zugewartet, bis die Planungen im Zusammenhang mit der Attraktivierung Innenstadt umgesetzt werden konnten.

Nachdem das neue Verkehrsregime mit Begegnungszone und Tempo-30-Zone in der Innenstadt seit vergangenem Sommer eingeführt ist, erfolgt nun als nächster Schritt die Einführung von Tempo 30 im Zentrumsgebiet der rechten Aareseite. Dies liess die Stadtkanzlei am Dienstag in einer Medienmitteilung verlauten.

Voraussetzungen erfüllt

Die Tempo-30-Zonenabgrenzung ergänzt die bereits bestehende Tempo-30-Zone in den Wohnquartieren auf der rechten Aareseite. Für das in Betracht kommende Gebiet sind die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Daher wird in einem zu diesem Thema erstellten Gutachten die Einführung empfohlen.

Sobald die nun vorgesehene Tempo-30-Zone in Rechtskraft erwachsen ist, wird das gesamte Stadtgebiet auf der rechten Aareseite mit Tempo 30 belegt sein. Die entsprechende Publikation erfolgt noch diese Woche; die Beschwerdefrist beträgt ab Publikationsdatum zehn Tage. Ausgenommen sind das Bahnhofgebiet zwischen der Aare und den SBB-Gleisanlagen, das Industriegebiet und die Kantonsstrassen. Weitere Einzonungen sind auf der rechten Aareseite nicht mehr vorgesehen.

Begleitmassnahmen vorgesehen

Zur Durchsetzung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus von maximal 30 km/h und der Sicherheitsziele werden diverse Begleitmassnahmen als notwendig erachtet. Fussgängerstreifen sollen gemäss Verordnung grundsätzlich entfernt werden, Ausnahmen sind insbesondere im Zusammenhang mit Schulbetrieben möglich. Die Aufhebungen sind im konkreten Fall geprüft worden. Aufgrund der Nähe von Schulen (Kantonsschule, Bifangschulhaus, Arkadis) bleiben die meisten Fussgängerstreifen bestehen.

Gesamthaft werden zwei Fussgängerstreifen aufgehoben: So wird der Fussgängerstreifen an der Riggenbachstrasse vor dem Berufsbildungszentrum im Rahmen der neuen Wegführung der Buslinie 3 und im Zusammenhang mit einer neuen Bushaltestelle aus Sicherheitsgründen zwingend aufgehoben. Zudem wird mangels Schulnähe und in Verbindung mit zusätzlichen Markierungen im Strassenraum der Fussgängerstreifen an der Neuhardstrasse Mitte entfernt.

Alle Ein- und Ausgänge in die Tempo-30-Zone werden mit einem Signal «Tempo-30-Zone» resp. «Ende-Tempo-30-Zone» gekennzeichnet. Damit eine Torwirkung entsteht, wird die Signalisation mit Bodenmarkierungen (Querbalken und «Zone 30») ergänzt und es werden Signalstelen erstellt. Zudem werden innerhalb der Zone Wiederholungsmarkierungen «30» angebracht.

Notwendiges Minimum

Die Massnahmen stellen ein notwendiges Minimum dar. Die Kosten für ihre Planung und Ausführung sind mit maximal 60 000 Franken veranschlagt und im Rahmen des bestehenden Investitionskredites gedeckt. Nach einem Jahr ist gemäss Verordnung über die Tempo-30Zonen und Begegnungszonen eine Erfolgskontrolle zwingend.

Werden die Ziele nicht erreicht, müssen weitere Massnahmen ergriffen werden. Der Knoten Aarauerstrasse/Bifangstrasse/Engelbergstrasse wird im Zusammenhang mit den Planungen zur Entwicklung von Olten Ost überprüft. (sko/otr)