Startseite
Solothurn
Olten
Der Raubüberfall auf Schönenwerder Altmetallhändler wird fünf Jahre nach Tat verhandelt.
«Er kommt nicht», konstatiert Verteidiger Andreas Miescher. «Er» ist Mieschers Klient, der Beschuldigte Elvin K.*, den er eben nach dem x-ten Versuch telefonisch erreichte. Durch seine Abwesenheit beschert K. den Anwesenden eine mehrstündige Zwangspause. Er habe derzeit «Stress bim Schaffe», der Termin sei ihm «entfallen», meint er entschuldigend zur Gerichtspräsidentin Eva Berset, als er doch noch eintrifft, um 13.30 Uhr.
Der Geschädigte Risto G.* schildert den Raubüberfall, dem er vor mehr als fünf Jahren zum Opfer gefallen war. Seine Aussagen decken sich mit der Anklageschrift, wonach am 31. März 2014 zwischen 18.40 und 18.45 Uhr im Korridor zur Werkstatt zwei maskierte Männer – der eine klein, der andere gross – auf ihn zukamen, ihn anschrien und mit einer Pistole sowie einem Elektroschocker bedrohten. G. seinerseits schrie den Räubern zu, sie sollten ihm nichts tun, er gebe ihnen Geld, worauf er seine Bauchtasche, in der sich Bargeld in der Höhe von 2500 Franken befand, aushändigte. Die Räuber drängten G. in die Werkstatt zurück, fesselten ihn mit einem Elektrokabel und verschwanden. G. konnte sich befreien und alarmierte die Polizei.
Die Ermittlungen gestalteten sich schwierig. Risto G. erinnerte sich an zwei Männer – der eine klein, der andere gross –, denen er zwei Wochen vor dem Überfall, am 14. März 2014, Kupfer abgekauft hatte. Erst die Quittung dieses Handels führte die Polizei zu Elvin K., dessen Name sich zu dem auf dem Schriftstück jedoch unterscheidet. Zum Verständnis: statt Elvin K. steht etwa Ervin K. Ein Schriftgutachten geht indes mit «hoher Wahrscheinlichkeit» davon aus, dass die Quittung von Elvin K. unterzeichnet wurde. Die Polizei legte ausserdem verschiedene Porträtbilder vor, worauf das Opfer dasjenige mit Elvin K.’s Gesicht herauspickte. Diese Erkenntnisse zeigen möglicherweise, dass Elvin K. am 14. März als Kupferverkäufer bei Risto G. aufkreuzte. Aber lässt sich davon der Verdacht ableiten, dass K. am 31. März zurückkehrte, um – nun maskiert – G. zu überfallen?
Die Täter sind hartnäckig, hinterlistig und skrupellos vorgegangen.
(Quelle: Staatsanwaltschaft)
Das Beweisverfahren vor Gericht verläuft einseitig, denn K. macht von seinem Recht Gebrauch und verweigert jede Aussage. Aus früheren Einvernahmen ist bekannt, dass K. zum Zeitpunkt der Tat mit 100'000 Franken verschuldet war. Im damaligen Job habe er Telekommunikationsanlagen abgebaut, aber bestritten, je selber mit Altmetall gehandelt zu haben.
Für die Staatsanwaltschaft ist dennoch klar, dass «eine Vielzahl der Indizien» auf Elvin K. als Täter hindeuten. Er und sein unbekannter Komplize hätten die Tat geplant, indem sie zwei Wochen zuvor als Kupferverkäufer den Tatort ausgekundschaftet hätten. Sie seien «hartnäckig, hinterlistig und skrupellos» vorgegangen. Zudem habe sich K. am Anfang der Ermittlungen kooperativ gezeigt, danach aber jede Aussage verweigert, wiederholt Termine nicht eingehalten und damit das Verfahren verzögert. Staatsanwältin Flury fordert eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten, die Übernahme der Gerichtskosten sowie eine angemessene Entschädigung für das Opfer.
Verteidiger Miescher hingegen geht hart mit der Arbeit der Ermittlung und der Staatsanwaltschaft ins Gericht. «Blosse Vermutungen» mutierten zu «Feststellungen» und verfälschten so das Bild. Im Sachverhalt herrschten «grosse Lücken und Unklarheiten». Der Geschädigte sei – durchaus nachvollziehbar – zunehmend verzweifelt, weil «im Verfahren nicht viel gelaufen ist». Risto G. habe dann auf eigene Faust nach dem Täter gesucht, ohne nennenswerten Beitrag zum Beweisergebnis. Zudem werde es fünf Jahre nach dem Überfall nicht einfacher, sich an Gesichter, Körpergrössen oder den Gang einer Person zu erinnern. Die Verfahrensdauer, so Miescher, sei «für alle nicht zumutbar», mehr noch: «Das Verfahren ist eine Tragödie für sich.» Zweierlei sei ihm schleierhaft: Weshalb das Verfahren so lange gedauert habe und weshalb überhaupt noch Anklage erhoben worden sei. Die Verteidigung fordert den Freispruch, 400 Franken für den Beschuldigten und die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten durch den Staat.
Das Urteil wird am Montag eröffnet.
Name von der Redaktion geändert.