Fulenbach
Die Steuersätze bleiben unangetastet und das Schulhaus soll saniert werden

Der Gemeinderat Fulenbach verabschiedet Voranschlag mit einem Minus von 32'000 Franken und gibt Sanierungskonzept für das alte Schulhaus in Auftrag.

Claudia Siegenthaler
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Das alte Schulhaus bedarf einer nachhaltigen Sanierung.

Das alte Schulhaus bedarf einer nachhaltigen Sanierung.

zvg

Gleich zu Beginn seiner Sitzung dislozierte der vollständig anwesende Gemeinderat Fulenbach zusammen mit der Verwaltung ins alte Schulhaus, um sich vor Ort ein Bild der allfällig notwendigen Unterhaltsarbeiten, sowohl im Estrich als auch im Keller, zu machen. Aufgrund der gut sichtbaren Schäden unter anderem durch Feuchtigkeit wurde bald klar, dass die ursprünglich vorgesehenen Unterhaltsarbeiten eher den Charakter von Kosmetik aufweisen und im Interesse der langfristigen Werterhaltung wohl eher ein Projekt für eine nachhaltige Sanierung der genannten Gebäudeteile ins Leben gerufen werden muss. Der Rat beschloss, dieses Sanierungskonzept in Auftrag zu geben.

Wieder zurück im Sitzungszimmer galt es, die externe Kontrollstelle PKO Treuhand GmbH für die Amtsperiode 2017 – 2021 wiederzuwählen. Nach kurzer Diskussion, in welcher auch die Kostensteigerung von 500 Franken aufgrund der Mehrarbeiten im Zusammenhang mit HRM2 zur Sprache kam und gutgeheissen wurde, wählte der Gemeinderat die PKO Treuhand GmbH wieder. Diese Wahl wird das Stimmvolk an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 noch bestätigen müssen.

Minus deutlich reduziert

Das Haupttraktandum war jedoch das Budget 2018. Dieses wurde vorgängig von der Finanzkommission (Fiko) behandelt, welche das ursprüngliche Defizit von beinahe einer Viertelmillion auf rund 32 000 Franken reduzierte.

Das Investitionsbudget schliesst mit Nettoausgaben von 74 000 Franken ab. Dies ist deutlich unter den vom Gemeinderat als langjährige Zielgrösse vorgegebenen 500 000 Franken. Allerdings wurde diese Zielgrösse in den letzten Jahren auch immer wieder überschritten, so dass 2018 eine Konsolidierung stattfinden wird. Aufgrund von Verzögerungen bei der Sanierung Schmiedengasse wurde jedoch im Laufe der Besprechung noch ein Antrag auf Erhöhung der Kosten im nächsten Jahr von 50 000 Franken gutgeheissen. Dies stellt allerdings bloss eine Verschiebung der Ausgaben vom laufenden Jahr auf 2018 dar.

Das endgültige Investitionsbudget wird schlussendlich mit Nettoausgaben von 124 000 Franken zu Handen der kommenden Gemeindeversammlung verabschiedet.
Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung weist abermals einen budgetierten Ertragsüberschuss von CHF 46 900 (1. Entwurf) aus, während die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung seit Jahren einen Aufwandüberschuss ausweist und dessen Eigenkapital langsam zur Neige geht.

Die Fiko beantragte daher dem Gemeinderat, den Frischwasserpreis per 1. Januar 2018 von bisher 1,70 je m3 auf neu 1,40 je m3 zu senken. Im Gegenzug soll die Klärabwassergebühr per 1. Januar 2018 von bisher 1,70 je m3 auf 2,00 Franken je m3 erhöht werden. Die Grundgebühren hingegen sollen in beiden Spezialfinanzierungen unverändert bleiben. Für die Einwohnerinnen und Einwohner entstehen mit dem Kostenausgleich zwischen Wasser und Abwasser keine Mehrkosten.

Das Budget «Wasserversorgung Wolfwil-Fulenbach» liegt bislang nur als ein provisorischer Entwurf vor. Strittig ist dort vor allem der Betrag von 25 000 für einmalige Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit einer Schutzzone in Wolfwil. Daher genehmigte der Gemeinderat das provisorische Budget, jedoch exklusive des umstrittenen Betrags. Die Betriebskommission der Wasserversorgung Wolfwil-Fulenbach wird beauftragt, den beiden Gemeinderäten raschestmöglich einen schriftlichen Antrag zu den budgetierten Abfindungszahlungen vorzulegen.

Steuersätze unverändert

Beim ordentlichen Gemeindebudget wird der Gemeindeversammlung beantragt, die Steuersätze für natürliche sowie juristische Personen und Holding- und Domizilgesellschaften unverändert zu lassen. Daraus ergibt sich sowohl für natürliche Personen ein Steuersatz von unverändert 110 Prozent. Der kantonale Durchschnitt liegt für natürliche Personen bei 118,7 Prozent, während der kantonale Durchschnitt für juristische Personen bei 114,8 Prozent liegt.

Der Steuersatz für Holding- und Domizilgesellschaften (100 Prozent) ist für Fulenbach nicht relevant, da keine entsprechenden Gesellschaften in der Gemeinde domiziliert sind. Ebenfalls unverändert bleiben die Feuerwehrersatzabgabe, die Hundesteuer sowie der Pachtzins für landwirtschaftlich genutzte Parzellen.

Schlussendlich genehmigte der Gemeinderat in erster Lesung das Budget 2018 vorläufig. Ausgenommen von dieser Genehmigung ist das Budget der Sozialregion Untergäu (SRU), da der vom Gemeinderat Fulenbach ausgearbeitete Fragenkatalog durch die SRU noch nicht beantwortet wurde. Diesbezüglich hofft der Gemeinderat, diesen Teil an seiner nächsten Sitzung verabschieden zu können.