Olten
Die Minigolfanlage geht zurück an die Stadt

Für einen Franken hat die Stadt Olten die Parzelle der Minigolf-Anlage aus der Konkursmasse der Minigolf Kleinholz AG erworben. Nun stellt sich die Frage, was mit dem knapp 3400 Quadratmeter grossen Areal passiert.

Urs Huber
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Bruno Kissling

Für einen Franken hat die Stadt Olten das Baurecht über die Parzelle 5601, bislang im Baurechtsbesitz der konkursiten Minigolf Kleinholz AG, zurückgekauft. «Da dieses das einzige konkrete Angebot war und die Pfandgläubiger keine Einwände gegen den Verkauf in dieser Höhe vorbrachten, kommt der Handel zustande», schreibt die Stadtkanzlei in ihrer Medienmitteilung vom Dienstag.

Damit geht alles auf dem Grundstück befindliche Gut wie Minigolfanlage, Gebäude und so weiter an die Stadt über. Der Baurechtsvertrag hätte noch bis ins Jahr 2025 bestanden. Mit der vorzeitigen Beendigung der Vertragsverhältnisse hat die Stadt reinen Tisch gemacht und die Besitzverhältnisse geklärt.

«Klar könnte man das Baurecht noch bis ins Jahr 2025 an Dritte weiterveräussern», sagt Patrik Stadler, Rechtskonsulent der Stadt Olten. «Aber ob davon auszugehen ist?», fragt er sich.

Was geschieht mit Grundstück?

Die Stadt jedenfalls lässt sich derzeit nicht in die Karten schauen. Die Frage nämlich, was mit der knapp 3400 m2 grossen Parzelle beabsichtigt ist, bleibt offen. Zumal in der kommenden Parlamentssitzung vom 21. März über das Postulat von Christoph Fink der Fraktion CVP/EVP/GLP befunden wird, wie Stadtschreiber Markus Dietler erwähnt.

Fink will den Stadtrat verpflichten zu prüfen, wie die Minigolfanlage im Kleinholz weitergeführt werden kann. «Aus meiner Sicht ist auch heute in der Stadt Olten eine Minigolfanlage durchaus gewinnbringend zu betreiben», so Fink in seinem Vorstoss. Eine Vorstellung, welcher der Stadtrat konsequent widerspricht.

Er empfiehlt dem Parlament, das Postulat als nicht erheblich zu erklären. Grund: Die Stadt sehe sich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Kosten für den Betrieb zusätzlich zu übernehmen. Synergien mit dem Strandbad, wie sie der Postulant in seinem Vorstoss erwähne, seien aufgrund der räumlichen Distanz nicht gegeben «Und eine Verlegung der Minigolf-Anlage zur Badi ist aus Platzgründen unmöglich», so Stadtpräsident Martin Wey.

Zudem bedürfe die Anlage eines Investitionsbedarfs in sechsstelliger Höhe. Wird das Postulat überwiesen, so hat der Stadtrat aber dennoch konkret zu prüfen, wie die Minigolfanlage im Kleinholz weitergeführt werden kann. Verhallt Finks Vorstoss im Wind, hat die Stadt freie Hand über Grundstück und darauf befindliches Gut.

Auch wenn Christoph Fink für seinen Antrag wenig Chancen sieht, so meint er doch: «Es wäre ein Zeichen der Fairness, den Minigolfern von städtischer Seite entgegenzukommen.» Anderen Vereinen würde die sportliche Infrastruktur relativ günstig zur Verfügung gestellt. «Die Minigolfer haben bislang alles in eigener Regie betrieben und erst noch Pachtzins bezahlt.»

Ende begann im Herbst 2013

Somit ist durchaus denkbar, dass die letzte Stunde für die Minigolf-Anlage geschlagen hat. Im Herbst 2013 hatte der Niedergang begonnen, nachdem die Minigolf Kleinholz AG die Schliessung der Anlage angekündigt hatte.

Zwischenzeitlich war allerdings wieder so etwas wie ein Hoffnungsschimmer am Horizont aufgetaucht, nachdem die Sportpark Olten AG vom Stadtrat darauf hin beauftragt wurde, ihre Leistungen auf den Minigolfbetrieb für die Jahre 2015 und 2016 auszudehnen.

Das Ende vom Lied: Die Sportpark Olten AG kam im Rahmen der Leistungsvereinbarung zum Schluss, der Minigolfbetrieb sei defizitär und die auf zwei Jahre befristete Leistungsvereinbarung werde aus diesem Grund nicht erneuert. Eine Bilanz, welche die Mitglieder des Minigolfclubs erzürnte.

Die Stadt sei effektiv gar nicht an einer Weiterführung des Minigolfbetriebs im Kleinholz interessiert gewesen und die Sportpark AG hätte den Betrieb während der Leistungsvereinbarungsfrist nur halbherzig geführt. Darunter gehörten etwa Öffnungszeiten, die nur teilweise mit den klimatischen Bedingungen übereinstimmten.