Olten
Die Kommune will beim Gestaltungsplan direkt mitreden können

Der Gestaltungsplan Von-Roll-Strasse kommt in Olten zur Auflage und die Kommune will mitreden. Erhält das Quartier bald ein anderes Gesicht?

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Ansicht von Westen: Links das seit 2005 bestehende Arkadisgebäude; rechts die mögliche Überbauung, welche noch weitere Grundstücksbesitzer betrifft.

Ansicht von Westen: Links das seit 2005 bestehende Arkadisgebäude; rechts die mögliche Überbauung, welche noch weitere Grundstücksbesitzer betrifft.

zvg

«Dieses Areal soll städtebaulich überzeugend und quartierverträglich verdichtet werden.» So fasst der Stadtrat von Olten die Ausgangslage zur Teiländerung des Zonenplanes und der Freigabe des Gestaltungsplanes Von-Roll-Strasse-Wartburgweg zusammen. Insgesamt sind 6 Grundeigentümer vom Perimeter des Planwerks betroffen, darunter auch die Stadt Olten am südlichen Ende der angedachten Überbauung. Der Stadtrat hält in seinem Beschluss denn auch fest: «Eine bauliche Nutzung des Volumens gemäss Richtkonzept beziehungsweise Gestaltungsplan setzt eine gemeinsame Lösung mit den Nachbargrundstücken voraus.» Anders gesagt: Die Kommune will direkt mitreden können.

Die breite Nutzung ist noch etwas virtuell

Apropos angedacht: Das ist vielleicht etwas flüchtig ausgedrückt. Aber: Eine konkrete Nutzung über jene der Stiftung Arkadis hinaus ist wenig definiert. Die Baubehörde liess verlauten, das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof eigne sich vorzüglich für Dienstleistungs- und Wohnnutzung. Die Federführung des Projekts hat die Stiftung deshalb übernommen, weil sie zum einen im Besitz der angrenzenden Liegenschaft Restaurant Wartburg ist und zum andern, wie Arkadis-Stiftungsratspräsident Daniel Menzi auf Anfrage erklärt, sie dort ihren erhöhten Nutzungsbedarf stillen kann. Wofür, darüber schweigt sich Menzi aus. «Dazu kann ich noch nichts sagen», gibt er zu verstehen.

Allerdings kann der erhöhte Nutzungsbedarf baulich nur befriedigt werden, wenn das Gebiet zwischen Von-Roll-Strasse und Wartburgweg einem Gestaltungsplan unterworfen wird. Das Areal liegt in der Kernrandzone, welche gemäss Zonenreglement der Gestaltungsplanpflicht untersteht.

Keine Unterschriften und keine Verträge

«Natürlich haben wir in diesem Zusammenhang mit allen betroffenen Liegenschaftsbesitzern gesprochen», sagt Menzi. Allerdings sei hier noch gar nichts entschieden, würden weder Verträge noch Unterschriften vorliegen. Deshalb sei auch eine Etappierung des Projekts denkbar. Das bestätigt auch der Kunstmaler Urs Borner, der zu den involvierten Liegenschaftsbesitzern gehört. Auf Anfrage sagt er lapidar: «Also ich bleibe da.» Eine Bemerkung, die zumindest mittelfristig auf wenig Veränderung hindeutet. Ebenfalls einbezogen ist der nationale Kaminfegermeisterverband. Zwar weiss man dort vom angedachten Projekt. Der Zeithorizont allerdings bleibt im Dunkeln. «Dazu kann ich gar nichts sagen», so Geschäftsführer Marcello Zandonà. Immerhin ist der Berufsverband daran, seine Ausbildungslehrgänge anzupassen. Das könnte am Standort Olten zu Veränderungen führen.

Hinweis

Der Gestaltungsplan liegt vom 31. März bis 28. April zur Mitwirkung in der Eingangshalle des Oltner Stadthauses auf. Am 31. März, 18 Uhr, wird das Planwerk von Behörden und Fachleuten vorgestellt.