Der Oltner Stadtrat erlässt wie gewohnt für die närrische Zeit Gebühren über gut 85'000 Franken aus den Abteilungen Verkehr und Werkhof.
Noch knapp 10 Tage, dann geht auch in Olten die Fasnacht los. Für den Stadtrat ist das närrische Treiben ein traditioneller und wichtiger Anlass im Jahresverlauf. Deshalb wird dieser seit Jahren von der Stadt gefördert und unterstützt. Somit bleibt der Stadtrat der Maxime treu, «für Leistungen welche gemäss ständiger Praxis des Stadtrats bei Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, (mit gewichtiger traditioneller, kultureller oder wirtschaftlicher Bedeutung für Olten) für die Benützung von öffentlichem Grund keine Beiträge einzufordern. Ausgenommen sind diejenigen Plätze, welche einen rein kommerziellen Hintergrund aufweisen.
Erlassen werden für die Fasnacht 2019 Gebühren über rund 85'000 Franken. Die Leistungen im Bereich Verkehr (10'200 Franken) und Werkhof (75'000 Franken) werden nicht in Rechnung gestellt; für die Nutzung des öffentlichen Grundes stellt die Stadt dagegen Rechnung über knapp 8000 Franken. Der Löwenanteil fällt dabei auf die Nutzung diverser Verpflegungsstände (knapp 4000 Franken) sowie die Platzbelegung des HC Zeltes (1600 Franken) und die dafür notwendige Anlassbewilligung (gut 1100 Franken).
Minimal schlägt aber doch auch der Umstand durch, dass die Stadt derzeit lediglich über ein Notbudget verfügt: Neu werden auch die Aushänge (Plakatierung) verrechnet. 450 Franken sind deshalb fällig.